Die Bilanz ist damit ein unverzichtbares Dokument – stellen Sie sicher, dass alle Zahlen korrekt sind und den gesetzlichen Vorgaben entsprechen! Das Handelsgesetzbuch regelt die Bilanzierung weitgehend, im § 266 HGB findet sich zum Beispiel die standardisierte Gliederung. Achten Sie auch darauf, dass Sie Abschreibungen, Wertberichtigungen und Co. gemäß der handels- und steuerrechtlichen Vorschriften vornehmen. Überlassen Sie die Bilanzierung erfahrenen Steuerberatern!
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Die Grundlagen der Bilanzierung
Mit der Bilanz geben Sie auf fundierter Basis Auskunft über Ihre aktuelle wirtschaftliche Lage. Dazu gehört, dass Sie Ihr Vermögen und Ihre Verbindlichkeiten gegenüberstellen. Im idealen Fall weisen Sie eine hohe Eigenkapitalquote auf!
Zum Vermögen gehören unter anderem:
– Kassenbestände
– Warenbestände
– Maschinen und Einrichtung
– Fuhrpark
– Gebäude / Grundstücke
– Forderungen
In der Bilanz gliedern Sie Ihr Vermögen in immaterielle Anlagen, Sachanlagen und Finanzanlagen auf. Wichtig ist, dass Sie bei den einzelnen Vermögensgegenständen den richtigen Wert ansetzen!
Zu den Verbindlichkeiten zählen unter anderem folgende Bilanzposten:
– Fremdfinanzierungen
– Verbindlichkeiten als Lieferant
– Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen
Komplexe Aufgabe: Werte in der Bilanz korrekt ansetzen
Wenn Sie die Bilanz für 2024 oder ein anderes Jahr erstellen, kommt es insbesondere auf einen Punkt an: Ihre Vermögenswerte mit einem nachvollziehbaren und rechtskonformen Wert ansetzen!
Vermögenswerte können im Lauf der Zeit an Wert verlieren, bei Gegenständen wie einem Firmenauto oder einem Computer ist das offensichtlich. Beachten Sie die Abschreibungsregeln! Entsprechend der standardisierten Nutzungsdauer reduziert sich der Wert Ihres Anlagevermögens.
Auch bei Forderungen an Geschäftspartner müssen Sie unter Umständen eine Wertberichtigung vornehmen. Diese erfolgt als pauschale Berichtigung oder Einzelberichtigung. Mit einer Berichtigung dokumentieren Sie eine erhöhte Ausfallwahrscheinlichkeit. Weist ein Schuldner nicht die erforderliche Bonität oder Zahlungsbereitschaft auf, dürfen Sie die jeweilige Forderung nicht mehr mit 100 % als Vermögen ansetzen.
Vor allem diese Abschreibungen und Wertberichtigungen sorgen dafür, dass es sich bei der Bilanzierung um ein kompliziertes Unterfangen handelt. Lassen Sie sich unterstützen – Ihre Guhr Steuerberatung erstellt Ihre Bilanz 2024 sowie die Gewinn- und Verlustrechnung!
Maßgeschneiderte Hilfe durch Ihre Steuerberater: Bilanz erstellen
Die jährliche Bilanzierung schließt die doppelte Buchführung für das Geschäftsjahr ab. Eine lückenlose und fachgerechte Buchführung während des Wirtschaftsjahres erleichtert diese Aufgabe, sie erweist sich dennoch als komplex. Sie wollen sich umfassend von dieser Bürokratie entlasten? Beauftragen Sie Ihre etablierte Steuerberatung für Selbstständige und Unternehmen!
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Fragen & Antworten zur Bilanz
Bei einer Bilanz stellen Sie Ihr Vermögen und Ihre Verbindlichkeiten gegenüber. Zudem ermitteln Sie mit der Gewinn- und Verlustrechnung Ihren Ertrag. Das Handelsgesetzbuch sieht für diese Dokumente eine weitgehende Standardisierung vor. Ihre Vermögenswerte teilen Sie zum Beispiel in Sachanlagen, Finanzanlagen und immaterielle Anlagen auf.
Theoretisch ist das möglich. Bedenken Sie aber, dass die Bilanzierung ein fundiertes Know-how und Erfahrung voraussetzt. Erstens müssen Sie sämtliche Bilanzposten korrekt einstellen. Zweitens verpflichtet das Handels- und Steuerrecht dazu, alle Werte realistisch anzusetzen. Bei ausstehenden Forderungen bedeutet dies, dass Sie die Ausfallwahrscheinlichkeit berücksichtigen. Diese Komplexität führt dazu, dass viele Unternehmer ihre Bilanz von Steuerberatern erstellen lassen!
Eine gewissenhafte Buchführung für das jeweilige Geschäftsjahr ist die zentrale Voraussetzung, um eine Bilanz zu erstellen. Bewahren Sie alle Belege und Verträge auf! Zudem erfordert die Bilanzierung eine Inventur. So prüfen Einzel- und Großhändler ihren Warenbestand, um das tatsächliche Vermögen angeben zu können. Auch die Kassenprüfung ist ein wichtiger Bestandteil dieser Inventur. Die Ergebnisse benötigt Ihre Steuerberatung, wenn Sie in Ihrem Namen eine Bilanz erstellt!
Ein verbreitetes Synonym ist Bilanzierung. Ob Bilanz erstellen oder Bilanzierung: Sie informieren in standardisierter Form über Ihre betriebswirtschaftliche Situation. Aus der Gegenüberstellung von Vermögen und Verbindlichkeiten lässt sich erkennen, welche Bonität Sie aufweisen. Zentrale Kennzahlen wie die Eigenkapitalquote lassen sich aus Ihren Bilanzzahlen errechnen.