Sie sehen sich als Selbstständiger mit dem Vorwurf der Scheinselbstständigkeit konfrontiert? Dann interessiert im ersten Schritt, ob sich diese Anschuldigung auf die Auftragsannahme oder Auftragsvergabe bezieht. Selbstständige können als Scheinselbstständige arbeiten oder Scheinselbstständige beschäftigen.
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