Mit dem Jahresabschluss schließen Sie Ihre Buchführung für das vergangene Geschäftsjahr ab. Für GmbHs ist dieser steuer- und handelsrechtlich relevante Jahresabschluss obligatorisch, zudem besteht eine Offenlegungspflicht. Bei den konkreten Regelungen kommt es auf die Größe Ihres Unternehmens an.
Den Jahresabschluss für die GmbH selbst erstellen oder diese Aufgabe einer Steuerberatung überlassen? Diese Frage lässt sich in den meisten Fällen eindeutig beantworten. Wenn Sie diese Abschlussarbeiten Steuerberatern übertragen, entlasten Sie sich von einer komplexen und aufwendigen Tätigkeit. Zudem stellen Steuerexperten die korrekte Erstellung des GmbH-Jahresabschlusses sicher und schöpfen das Gestaltungspotenzial zu Ihren Gunsten aus.
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Was umfasst der Jahresabschluss für eine GmbH?
Die Bestandteile des Jahresabschlusses sind:
– Gewinn- und Verlustrechnung (GuV): Dieses Dokument gibt einen Überblick über die Erträge und Aufwendungen.
– Bilanz: Diese teilt sich in eine Aktiv- und Passivseite. Die Aktivseite informiert über die Mittelverwendung, die Passivseite über die Mittelherkunft. Bei den Aktiva handelt es sich um Vermögensgegenstände wie die einzelnen Posten im Anlage- und Umlaufvermögen. Beispiele sind Sachanlagen und Finanzanlagen (Anlagevermögen) sowie Forderungen und Wertpapiere (Umlaufvermögen).
– Anhang: Fast alle GmbHs müssen einen Anhang hinzufügen, ausgenommen sind nur Kleinst-GmbHs. Der Anhang enthält diverse Angaben zu den einzelnen Buchungsposten in der GuV und der Bilanz.
– Lagebericht: Mittelgroße und große GmbHs erstellen zudem einen Lagebericht. Dieser Bericht zeichnet ein detailliertes Bild der aktuellen wirtschaftlichen Lage und schildert Chancen sowie Risiken. Der Lagebericht ist kein integraler Bestandteil des Jahresabschlusses, hängt aber mit ihm zusammen.
Der Geschäftsführer einer GmbH muss sich um die Aufstellung und die Offenlegung des Jahresabschlusses kümmern. Das bedeutet aber nicht, dass er ihn eigenhändig anfertigen muss. Viele Geschäftsführer delegieren diese Aufgabe an erfahrene Steuerberater. Kontaktieren Sie die Guhr Steuerberatung!
Unterschied: Jahresabschluss nach Handels- und Steuerrecht
Beachten Sie, dass es zwei Arten an Jahresabschlüssen gibt: den handels- und steuerrechtlichen Jahresabschluss. In vielen Aspekten gleichen sich diese Jahresabschlüsse, es existieren aber auch Unterschiede. Das beruht auf der abweichenden Funktion.
Ziel des handelsrechtlichen Jahresabschlusses ist Transparenz. Investoren, Kreditgeber, Kunden und Lieferanten sollen präzise Einblicke in die wirtschaftliche Lage des Unternehmens erhalten. Die Berichts- und Offenlegungspflicht gewährleistet dies. Auf dieser Basis entscheiden zum Beispiel Banken, ob sie einer Firma einen Kredit geben.
Adressat des steuerrechtlichen Jahresabschlusses ist das lokal zuständige Finanzamt. Auf dieser Grundlage erfolgt die Ertragsbesteuerung. Die Angaben sind für die Körperschaftssteuer und die Gewerbesteuer relevant. Bei Erbschaften interessiert auch das in der Bilanz angegebene Betriebsvermögen, um die Erbschaftssteuer zu berechnen.
Die Abweichungen zwischen beiden Jahresabschlüssen ergeben sich durch bestimmte steuerrechtliche Vorgaben. Zudem liegt es im Interesse von Unternehmen, in der Handelsbilanz ein positiveres Bild als in der Steuerbilanz zu zeichnen.
Frist für die Erstellung des GmbH-Jahresabschlusses
Für die Aufstellung und Offenlegung des Jahresabschlusses gelten bestimmte Fristen. Bei GmbHs endet die Frist drei oder sechs Monate nach dem Ende des Geschäftsjahres. Die konkrete Frist hängt von der Größe des Unternehmens ab.
Bedenken Sie, dass für die Einreichung Ihrer Steuererklärung andere Fristen relevant sind. Ihre Guhr Steuerberatung sorgt dafür, dass Sie die jeweiligen Fristen einhalten!
Offenlegungspflicht beim GmbH-Jahresabschluss: Diese Regeln gelten
Als Geschäftsführer einer GmbH müssen Sie den Jahresabschluss in das elektronische Unternehmensregister des Bundesanzeigers einspeisen. Dieser Schritt dient der Transparenz – Kreditgeber, Investoren, Lieferanten und andere sollen auf das Zahlenwerk zugreifen können.
Der Umfang der Offenlegungspflicht beruht auf der Unternehmensgröße. Der Gesetzgeber sieht insgesamt vier Unternehmensklassen (kleinst, klein, mittel und groß) vor. Informieren Sie sich bei Ihrer Guhr Steuerberatung, in welche Größenklasse Ihre GmbH gehört und was das für die Offenlegung des Jahresabschlusses bedeutet.
GmbH-Jahresabschluss: Herausforderungen und Tipps
Grundsätzlich gilt: Beim Anfertigen des GmbH-Jahresabschlusses handelt es sich um ein komplexes Unterfangen. Im Handels- und Steuerrecht finden sich zahlreiche Vorschriften, Entscheidungen der Gerichte zu Spezialfällen kommen hinzu. Es spricht viel dafür, dass Sie diese Aufgabe einer kompetenten Steuerberatung überlassen! Das gilt auch aus einem weiteren Grund: Es existieren diverse Wahlrechte, die Sie zu Ihren Gunsten nutzen können. Steuerexperten wissen, welche Variante zu Ihrem Vorteil ist.
Optimale Vorbereitung und Erstellung des Jahresabschlusses
Die Bilanz und die Gewinn- und Verlustrechnung schließen die Buchführung eines Geschäftsjahres ab. Zentrale Voraussetzung ist die ordnungsgemäße Buchführung während des Berichtszeitraums. Nur mit einer gewissen Buchführung können Sie oder Ihr Steuerberater einen korrekten Jahresabschluss für die GmbH erstellen!
Beim Jahresabschluss erweist es sich dann als wichtig, dass Verantwortliche die unterschiedlichen Posten rechtmäßig zuordnen. Zudem kommt es auf die richtige Höhe bei jedem einzelnen Bilanz- und Buchungsposten an. Ihr Unternehmen verfügt über ein Grundstück? Ihre Firma besitzt ein Patent? Den jeweiligen Wert müssen Sie in der Bilanz auf fundierter und nachvollziehbarer Basis angeben. Dasselbe trifft auf offene Forderungen gegenüber Kunden zu. Hier fragt sich, ob Sie diese zu 100 % berücksichtigen oder Abschreibungen vornehmen.
Gestaltungsmöglichkeiten ideal ausnutzen
Bei der Bilanzerstellung gewährt der Gesetzgeber gewisse Gestaltungsfreiheiten. Besondere Bedeutung kommt den diversen Aktivierungs- und Passivierungswahlrechten zu. In der Regel sind die entsprechenden Entscheidungen in der Handelsbilanz auch in der Steuerbilanz maßgeblich, Sie müssen identisch vorgehen. Es kann dennoch zu Abweichungen kommen, wenn das Steuerrecht andere Vorgaben enthält.
Als Geschäftsführer haben Sie ein großes Interesse daran, diese Wahloptionen zu Ihren Gunsten einzusetzen. Sie erreichen damit zum Beispiel, dass Ihre Handelsbilanz im gesetzlich erlaubten Rahmen besser aussieht. Zugleich sieht auch das Steuerrecht bei bestimmten Aspekten diverse Spielräume vor. Bestenfalls beauftragen Sie eine Steuerberatung, die Ihren Jahresabschluss optimiert!
GmbH-Jahresabschluss durch einen Steuerberater: Das sind die Vorteile
Während alle Freiberufler sowie Einzelunternehmer mit geringem Umsatz beziehungsweise Gewinn eine Einnahmenüberschussrechnung erstellen dürfen, sieht dies bei einer GmbH anders aus: Das Steuer- und Handelsrecht verlangt einen komplizierten und detaillierten Jahresabschluss.
Es liegt auf der Hand, dass die Erstellung des GmbH-Jahresabschlusses Expertise und Erfahrung voraussetzt. Fast alle Geschäftsführer sind damit überfordert, sie benötigen kompetente Unterstützung. Die Zusammenarbeit mit einer namhaften Steuerberatung schafft Abhilfe!
Steuerberater gewährleisten die korrekte und fristgerechte Aufstellung sowie Offenlegung des Jahresabschlusses. Zudem beraten die Experten umfassend und zeigen Ihnen die unterschiedlichen Möglichkeiten bei der Bilanzierung auf. Darüber hinaus übernehmen sie viele weitere Aufgaben wie das Erstellen der Steuererklärungen und die Buchführung. Leistungen aus einer Hand: Wenden Sie sich an Ihre Guhr Steuerberatung!
Guhr Steuerberatung: Ihr bewährter Partner für den GmbH-Jahresabschluss
Sie benötigen eine Eröffnungsbilanz? Sie suchen für Ihr existierendes Unternehmen einen Dienstleister, der künftig den Jahresabschluss Ihrer GmbH erstellt? Nehmen Sie mit der Guhr Steuerberatung Kontakt auf!
Was gehört in den Jahresabschluss einer GmbH?
Der Jahresabschluss setzt sich mindestens aus der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung zusammen. Ein Anhang ist bei den meisten GmbHs ebenfalls verpflichtend, ein Lagebericht kann hinzukommen. Der Jahresabschluss informiert detailliert über die Vermögenswerte sowie die Mittelherkunft und die Mittelverwendung. Mit diesem Zahlenwerk lässt sich die wirtschaftliche Lage analysieren: Das schätzen Kreditgeber, Lieferanten und weitere Akteure. Zudem dient der Jahresabschluss der Steuerberechnung durch das Finanzamt.
Kann ich Jahresabschluss selber machen?
Theoretisch können Sie den Jahresabschluss für Ihre GmbH selbst erstellen, praktisch empfiehlt sich das nicht. Als Geschäftsführer stehen Sie in der Verantwortung, einen korrekten Jahresabschluss anzufertigen und zugleich Wahlrechte im Sinne Ihres Unternehmens nutzen. Handels- und steuerrechtliches Fachwissen ist hierfür unverzichtbar. Lagern Sie den Jahresabschluss deshalb an erfahrene Steuerexperten aus!
Was kostet ein Jahresabschluss GmbH beim Steuerberater?
Die Gebühren für das Erstellen eines Jahresabschlusses basieren auf dem Gebührenrahmen der Steuerberatergebührenverordnung. Zwei Faktoren sind entscheidend: Erstens interessiert, welche konkreten Leistungen Sie wünschen. Es kommt insbesondere darauf an, ob Ihr Steuerberater eine Einheitsbilanz anfertigt, die steuerrechtlich relevanten Angaben aus der Handelsbilanz ableitet oder eine separate Steuerbilanz erstellt. Zweitens basieren die Gebühren auf dem Umfang Ihrer Geschäftstätigkeit.
Bis wann muss der Jahresabschluss einer GmbH erstellt werden?
Bei mittelgroßen und großen GmbHs sieht das Handelsrecht eine dreimonatige Höchstfrist nach Ablauf des Geschäftsjahres vor. Bei Kleinst- und Klein-GmbHs verlängert sich diese Frist gegebenenfalls auf sechs Monate, das trifft aber nicht auf jedes Unternehmen zu. Informieren Sie sich vorsichtshalber bei Ihren Steuerberatern! Bedenken Sie auch, dass ein schnelles Erstellen des GmbH-Jahresabschlusses in Ihrem eigenen Interesse liegt. So verschaffen Sie sich schnell einen Überblick über Ihre wirtschaftliche Situation.