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Steuern als GmbH sparen: Diese Möglichkeiten gibt es

Inhaltsübersicht

Geschäftsführer und Gesellschafter von GmbHs verfolgen ein naheliegendes Interesse: Sie wollen die Steuerlast für ihr Unternehmen senken. Das betrifft bei dieser Rechtsform die Körperschaftssteuer und die Gewerbesteuer. Bei beiden Steuerarten handelt es sich um Ertragssteuern, die Finanzbehörden ziehen bei der Berechnung den Gewinn heran. Doch wie reduzieren Sie Ihre Steuerlast? Dafür existieren unterschiedliche Ansätze, in diesem Artikel erhalten Sie eine Übersicht!

 

Steuern als GmbH sparen? Im weiten Sinn gehören hierzu auch die Steuern, die bei Gesellschaftern anfallen. Das Finanzamt fordert auf Gewinnausschüttungen genauso Steuern wie auf das Gehalt des Geschäftsführers. Auch diesem Themenfeld widmen wir uns kurz.

 

Als GmbH Steuern sparen: Ansätze im Überblick

 

Der Staat besteuert bei Kapitalgesellschaften wie einer GmbH den Gewinn. Daraus ergibt sich ein nachvollziehbarer Gedanke: Minimieren Sie diesen Gewinn, bezahlen Sie weniger Körperschafts- und Gewerbesteuer.

 

Es kann nicht das Hauptziel von Unternehmen sein, den Gewinn zu senken: Alle GmbHs streben nach einem maximalen Ertrag. Das facettenreiche deutsche Steuerrecht stellt aber diverse Instrumente bereit, um den Gewinn ohne negative betriebswirtschaftliche Effekte zu reduzieren. Beispiele sind der Verlustvortrag und steuerfreie Rücklagen.

 

Zugleich gilt für GmbHs ein Grundsatz, der auch bei anderen Rechtsformen gültig ist: Investitionen und eine durchdachte Ausgabenpolitik senken die Steuerlast und legen die Grundlage für einen künftigen unternehmerischen Erfolg.

 

Die drei wichtigsten Ansätze, mit denen eine GmbH steuern sparen kann, im Überblick:

 

– Verlustrücktrag und Verlustvortrag: Das Steuerrecht sieht vor, dass Unternehmen anfallende Verluste bis zu einer Höhe von einer Million Euro vollständig mit einem Gewinn aus dem Vorjahr oder dem kommenden Jahr verrechnen können. Diese Regelung gewährt Möglichkeiten der Steuerminderung.

 

– Bildung steuerfreier Rücklagen: GmbHs bilden ihre Rücklagen nach dem Abzug der Körperschaftssteuer. Mit den steuerfreien Rücklagen für Ersatzbeschaffungen, Reinvestitionen und andere Zwecke bestehen aber vereinzelt Ausnahmen. Unternehmer sollten die Spielräume nutzen.

 

– Gewinn reduzieren: Erhöhte laufende Ausgaben und Anschaffungskosten sowie umfangreiche Investitionen mindern den Gewinn und damit die Steuerlast. Wenn sich Mehrausgaben betriebswirtschaftlich begründen lassen, sind sie ein weiteres Mittel, um die Steuern für eine GmbH zu optimieren. Speziell bei Investitionen kommt es zudem auf ein gutes Timing an.

 

Darüber hinaus existieren weitere Möglichkeiten, um als GmbH Steuern zu sparen. Viele Geschäftsführer sind zum Beispiel zugleich Gesellschafter einer GmbH. Hier fragt sich, ob eine Lohnerhöhung für den Geschäftsführer steuerlich günstiger als eine Gewinnausschüttung ist. Diese und andere Sachverhalte erweisen sich bei näherer Betrachtung als komplex: Lassen Sie sich von den Experten der Guhr Steuerberatung unterstützen!

 

Möglichkeit zum Verlustabzug nutzen

 

Die Steuergesetzgebung für Kapitalgesellschaften sieht einen Verlustabzug vor. Wenn Sie in einem Steuerjahr einen Verlust verzeichnen, reduziert sich Ihr Gewinn und damit Ihre Steuerlast in einem anderen Jahr. Das gilt bis zu einer Summe von einer Million Euro in voller Höhe, darüber hinausgehende Beträge sind mit bis zu 60 % der verbleibenden Einkünfte abzugsfähig.

 

Mit dem Verlustrücktrag und dem Verlustvortrag wählen Sie aus zwei Optionen. Es fragt sich, welche Variante steuerlich günstiger ist. Ein klarer Fall: Der Gesetzgeber erhöht im Folgejahr den Steuersatz, dann spricht alles für einen Verlustvortrag. Die Guhr Steuerberatung gibt Ihnen wertvolle Tipps und zeigt Ihnen zum Beispiel auf, was Sie im Falle eines Gesellschafterwechsels beachten müssen.

 

Verwendung des Gewinns steueroptimiert gestalten

 

In einem gewissen Rahmen können Sie mit der Gewinnverwendung Ihre Steuerlast reduzieren. Beachten Sie hierbei, dass die meisten Entscheidungen erst nach dem Abzug der Körperschaftssteuer fallen. So haben Gewinnausschüttungen keinen Einfluss auf die Höhe Ihrer Körperschaftssteuer.

 

Sie können jedoch steuerfreie Rücklagen bilden. Diese ermöglicht das Steuerrecht unter anderem für Ersatzbeschaffungen und Reinvestitionen. Schöpfen Sie dieses Potenzial mit der Hilfe einer namhaften Steuerberatung aus!

 

Das setzt eine vorausschauende Unternehmenspolitik voraus. Planen Sie im Vorfeld Ersatzbeschaffungen, Reinvestitionen und Co. Überlegen Sie auch, wie Sie diese mit weiteren betriebswirtschaftlichen und steuerrechtlichen Vorteilen verknüpfen können. Bedenken Sie zugleich, dass bei steuerfreien Rücklagen eine Zweckbindung gilt. Sie schränken damit Ihre Flexibilität ein.

 

Kluge Unternehmenspolitik: Gewinn mit Investitionen und Co. reduzieren

 

Betriebsausgaben reduzieren den Gewinn und damit die Grundlage für die Steuerberechnung: Bei dieser Tatsache handelt es sich um eine Binsenweisheit. Wie lässt sich dieser Fakt aber steuerrechtlich und betriebswirtschaftlich vorteilhaft nutzen?

 

Grundsätzlich gilt: Verbessern Ausgaben die betriebswirtschaftlichen Voraussetzungen, sind sie sinnvoll. Der positive Nebeneffekt ist, dass sie Ihre Steuerlast reduzieren. Das gilt zumindest dann, wenn die positiven Effekte in Form höherer Einnahmen erst später eintreten. Das Paradebeispiel hierfür sind langfristige Investitionen. Reduzieren Sie Ihren Gewinn und Ihre Steuerlast – sichern Sie sich perspektivisch die Chance auf höhere Betriebseinnahmen und eine bessere Rentabilität!

 

Ihre Guhr Steuerberatung zeigt Ihnen zudem die diversen staatlichen Fördermöglichkeiten auf. Der Staat unterstützt Unternehmen zum Beispiel, wenn sie in erneuerbare Energien oder in Forschung investieren. Die Förderung kann aus Steuererleichterungen, Förderkrediten oder Zulagen bestehen.

 

Bei den Betriebsausgaben von GmbHs spielt auch das Gehalt eines Geschäftsführers eine wichtige Rolle. Wenn er zugleich Gesellschafter ist, stellt sich eine naheliegende Frage: Soll er eher mit einem hohen Gehalt oder mit Gewinnausschüttungen vom Unternehmenserfolg profitieren? Diese Frage lässt sich nicht pauschal beantworten, es hängt von individuellen Faktoren ab. Steuerexperten rechnen dies für Sie aus!

 

Wichtig: Verantwortliche in GmbHs sollten verdeckte Gewinnausschüttungen meiden. Dabei handelt es sich zum Beispiel um überhöhte Gehälter für Geschäftsführer und überhöhte Mietzahlungen an Personen, die Gesellschafter sind oder in direkter Verbindung zu Gesellschaftern stehen.

 

Steuerrecht für GmbHs verändert sich ständig

 

Der Gesetzgeber beschließt in hoher Schlagzahl steuerrelevante Gesetz, welche das Potenzial für die Steueroptimierung einschränken oder ausweiten. Im Zuge der Coronakrise galt zum Beispiel eine deutlich ausgeweitete Möglichkeit des Verlustabzugs. Wenn Sie mit Ihrer GmbH Steuern sparen wollen, sehen Sie sich mit einem dynamischen steuerrechtlichen Umfeld konfrontiert. Kompetente Dienstleister wie die Guhr Steuerberatung sind stets up to date: ein weiterer guter Grund, Steuerexperten zu beauftragen!

 

GmbH und Steuern: Steuerersparnis für Anteilseigner

 

Gesellschafter von GmbHs partizipieren an Firmengewinnen mit Gewinnausschüttungen. Diese versteuern sie einzeln. Zwei Optionen bestehen:

 

– Kapitalertragssteuer / Abgeltungssteuer: Viele Gesellschafter lassen ihre Gewinnbeteiligung pauschal mit der Abgeltungssteuer plus Solidaritätszuschlag und gegebenenfalls Kirchensteuer versteuern.

– Teileinkünfteverfahren: In diesem Fall kommt der individuelle Einkommenssteuersatz zur Anwendung. Der Vorteil liegt darin, dass das Finanzamt nur 60 % der Gewinnausschüttung heranzieht. Der Rest bleibt steuerfrei.

 

Komplexes Steuerrecht für GmbHs: Lassen Sie sich beraten!

 

Das deutsche Steuerrecht ist weltweit für seine Komplexität bekannt. Das bedeutet eine bürokratische Herausforderung, zugleich eröffnet es zahlreiche Chancen auf Steueroptimierung. Nutzen Sie diese Möglichkeiten, indem Sie sich von erfahrenen Steuerexperten beraten lassen! Die Guhr Steuerberatung ist der perfekte Ansprechpartner für GmbHs aller Betriebsgrößen und unterschiedlicher Branchen.

 

Wie kann man den Gewinn einer GmbH mindern?

 

Den Gewinn reduzieren Sie mit erhöhten Betriebsausgaben. Dabei kann es sich um typische Betriebskosten oder Investitionssummen handeln. Alle diese Ausgaben minimieren den Gewinn und damit die Steuerlast. Das sollte aber keinen Selbstzweck darstellen – bei Ausgaben steht der betriebswirtschaftliche Nutzen im Zentrum! Darüber hinaus senken Sie Ihren Gewinn, indem Sie steuerfreie Rücklagen bilden. Die Guhr Steuerberatung unterstützt Sie bei dieser komplizierten Herausforderung tatkräftig!

 

Was sind die steuerlichen Vorteile einer GmbH?

 

Im Vergleich zu anderen Rechtsformen fällt für einbehaltene Gewinne eine vergleichsweise niedrige Körperschaftssteuer an. Andere Unternehmer wie Einzelunternehmer versteuern den Gewinn dagegen mit ihrem persönlichen Einkommensteuersatz. Beachtung verdient, dass bei Gewinnausschüttungen eine weitere Besteuerung hinzukommt. Gesellschafter wählen zwischen der Abgeltungssteuer und dem Teileinkünfteverfahren. Bestenfalls lassen sich Gründer vor der Rechtsformwahl von Steuerexperten beraten!

 

Kann eine GmbH die persönliche Steuerlast reduzieren?

 

Das ist zum Beispiel bei einer Rechtsformänderung möglich. Agieren Sie bisher als Einzelunternehmer, versteuern Sie den kompletten Gewinn mit Ihrem persönlichen Einkommenssteuersatz. Wandeln Sie Ihren Betrieb in eine GmbH um, verändern sich die steuerlichen Rahmenbedingungen grundlegend. Fragen Sie renommierte Steuerberater, ob sich dieser Schritt für Sie auszahlt! Sie sind bereits Gesellschafter einer GmbH? Dann interessiert, wie Sie Ihre Gewinnausschüttungen steueroptimiert gestalten.

 

Wie kann man als Geschäftsführer Steuern sparen?

 

Auf das Gehalt von Geschäftsführern fällt Lohnsteuer ein. Aus Sicht des Geschäftsführers bestehen dieselben Möglichkeiten der Steueroptimierung wie für alle Arbeitnehmer. Gut verdienende Geschäftsführer können ihre Steuerlast zum Beispiel mit hohen Beiträgen für die private Altersvorsorge mindern. Bei Geschäftsführern, die zugleich als Gesellschafter fungieren, stellt sich eine weitere Frage: Erweisen sich Gehaltserhöhungen oder Gewinnausschüttungen als sinnvoller?

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