Gehalt oder Ausschüttung – die Grundrechnung
Das Gehalt wirkt vor Steuern: Es ist Betriebsausgabe der GmbH und senkt deren Bemessungsgrundlage für Körperschaft- und Gewerbesteuer. Die Ausschüttung wirkt nach Steuern: Sie wird aus bereits versteuertem Gewinn gezahlt und beim Gesellschafter zusätzlich mit 26,375 % Abgeltungsteuer belastet. Faustregel: Bis in den Bereich des Spitzensteuersatzes ist das Gehalt meist die günstigere Route – erst darüber, oder wenn Geld ohnehin im Unternehmen bleiben soll, gewinnt die Thesaurierung.
Angemessenheit: der Fremdvergleich entscheidet
Das Finanzamt akzeptiert das Gehalt nur, soweit es ein fremder Geschäftsführer in vergleichbarer Lage auch bekommen hätte. Maßstäbe sind Branche, Umsatz, Mitarbeiterzahl, Ertragslage und die Zahl der Geschäftsführer – in der Praxis anhand von Gehaltsstrukturuntersuchungen wie der BBE-Studie. Der überhöhte Teil wird als verdeckte Gewinnausschüttung behandelt: Er mindert den Gewinn der GmbH nicht mehr und wird beim Gesellschafter als Kapitalertrag besteuert – die schlechteste aller Welten, oft über mehrere Betriebsprüfungsjahre rückwirkend.
Sozialversicherung: Der beherrschende GF ist frei
Ein Gesellschafter-Geschäftsführer mit mindestens 50 % der Anteile – oder einer echten, im Gesellschaftsvertrag verankerten Sperrminorität – ist kein abhängig Beschäftigter und damit sozialversicherungsfrei. Das spart auf den ersten Blick rund 20 % Arbeitgeber- und Arbeitnehmerbeiträge, bedeutet aber auch: keine gesetzliche Renten-, Kranken- und Arbeitslosenversicherung. Kranken- und Altersvorsorge müssen privat oder über die GmbH organisiert werden. Der Status sollte per Statusfeststellungsverfahren bei der Deutschen Rentenversicherung verbindlich geklärt werden – Nachforderungen für vier Jahre rückwirkend sind sonst ein reales Risiko.
Die Bausteine eines optimierten GF-Pakets
- Festgehalt: das Fundament – marktgerecht, zwölf Monatsgehälter, schriftlich im Anstellungsvertrag.
- Tantieme: gewinnabhängig, als Faustregel maximal 25 % der Gesamtvergütung und höchstens 50 % des Jahresüberschusses – vorab klar bemessen, sonst vGA-Risiko.
- Betriebliche Altersversorgung: Pensionszusage oder Unterstützungskasse verlagern Gewinn in die Zukunft; bei der Pensionszusage gelten Probezeit und Erdienbarkeit (Zusage i. d. R. mindestens 10 Jahre vor Renteneintritt).
- Firmenwagen: privat nutzbar nach 1-%-Regelung oder Fahrtenbuch – bei E-Fahrzeugen besonders attraktiv.
- Nebenleistungen: Direktversicherung, Gesundheitsbudget, Handy und ähnliche lohnsteuerfreie oder pauschal besteuerte Extras.
Vergütungs-Check
Ist Ihr GF-Gehalt noch optimal – und noch sicher?
Wir prüfen Ihre Vergütungsstruktur auf Angemessenheit, vGA-Risiken und ungenutzte Bausteine – und rechnen durch, welche Mischung aus Gehalt, Tantieme und Ausschüttung bei Ihrer Gewinnsituation am wenigsten Steuern kostet.
Die teuersten Fehler in der Praxis
- Gehalt seit Jahren nicht angepasst – bei stark gestiegenem Gewinn verschenkt das Abzugspotenzial, bei gesunkenem Gewinn droht die vGA.
- Tantiemevereinbarung ohne klare Bemessungsgrundlage oder erst nach Jahresende beschlossen.
- Pensionszusage ohne Erdienbarkeitsfristen oder ohne ausreichende Rückdeckung – ein Klassiker bei Betriebsprüfung und Unternehmensverkauf.
- Sozialversicherungsstatus nie förmlich festgestellt – die Nachzahlung trifft die GmbH, nicht die Rentenkasse.
Häufige Fragen
Was Mandanten dazu am häufigsten fragen
- Eine feste Grenze gibt es nicht – maßgeblich ist der Fremdvergleich anhand von Branche, Umsatz, Mitarbeiterzahl und Ertragslage. Gehaltsstrukturstudien liefern Bandbreiten; wer sich im oberen Quartil bewegt, sollte die Höhe dokumentiert begründen können. Als grobe Kontrollrechnung sollte der GmbH nach Gehalt noch ein angemessener Gewinn verbleiben.
- Der überhöhte Teil wird dem Gewinn der GmbH wieder hinzugerechnet und dort mit rund 30 % nachversteuert – zuzüglich Zinsen. Beim Gesellschafter wird derselbe Betrag von Arbeitslohn in Kapitalertrag umqualifiziert. Über mehrere Prüfungsjahre summiert sich das schnell zu sechsstelligen Nachzahlungen.
- Grundsätzlich ja – ein zu niedriges Gehalt ist steuerlich unkritisch, verschenkt aber meist Geld, weil die Ausschüttung über beide Ebenen rund 48 % kostet, während Gehalt bis in mittlere Einkommensbereiche günstiger ist. Zudem mindert ein Minigehalt Ansprüche aus bAV und die private Kreditwürdigkeit.
Ihr nächster Schritt
Wie wirkt sich GmbH-Geschäftsführergehalt bei Ihnen konkret aus?
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