Was fällt unter die Abgeltungsteuer?
Erfasst werden die Einkünfte aus Kapitalvermögen nach § 20 EStG – also im Wesentlichen alles, was privates Kapital abwirft. Banken und Kapitalgesellschaften behalten die Steuer als Kapitalertragsteuer direkt an der Quelle ein und führen sie ans Finanzamt ab. In der Steuererklärung tauchen die Erträge dann im Regelfall gar nicht mehr auf – daher der Name „Abgeltung“.
- Zinsen aus Sparanlagen, Anleihen und Darlehen.
- Dividenden und GmbH-Gewinnausschüttungen.
- Ausschüttungen und Vorabpauschalen von Investmentfonds.
- Veräußerungsgewinne aus Aktien, Fonds und Zertifikaten – unabhängig von der Haltedauer.
- Erträge aus Termingeschäften und Stillhalterprämien.
Sparer-Pauschbetrag und Verlustverrechnung
Pro Person bleiben 1.000 € Kapitalerträge im Jahr steuerfrei (Sparer-Pauschbetrag; 2.000 € bei Zusammenveranlagung) – dafür ist der Abzug tatsächlicher Werbungskosten wie Depotgebühren oder Finanzierungszinsen ausgeschlossen. Wichtig für die Praxis: Der Pauschbetrag wirkt nur, wenn der Bank ein Freistellungsauftrag vorliegt. Verluste aus Aktienverkäufen dürfen zudem nur mit Aktiengewinnen verrechnet werden – ein eigener Verlusttopf, der viele Anleger überrascht.
Günstigerprüfung: Wann lohnt sich die Veranlagung?
Liegt Ihr persönlicher Grenzsteuersatz unter 25 % – etwa im Ruhestand, in einem Verlustjahr oder in der Gründungsphase –, können Sie in der Steuererklärung die Günstigerprüfung beantragen (Anlage KAP). Das Finanzamt rechnet dann beide Varianten durch und wendet automatisch die günstigere an. Verschlechtern kann sich durch den Antrag nichts – er ist eine reine Option zu Ihren Gunsten.
Ausnahmen nach § 32d Abs. 2 EStG
Der Pauschalsatz gilt nicht überall. Zinsen aus Darlehen an die eigene GmbH (Beteiligung ab 10 %) oder zwischen nahestehenden Personen werden mit dem persönlichen Steuersatz besteuert – der Gesetzgeber will verhindern, dass Gewinne über Gesellschafterdarlehen künstlich in den 25 %-Bereich verlagert werden. Umgekehrt können GmbH-Gesellschafter mit mindestens 25 % Beteiligung (oder 1 % plus maßgeblichem beruflichem Einfluss) auf Antrag ins Teileinkünfteverfahren wechseln: 40 % der Ausschüttung bleiben steuerfrei, und Werbungskosten wie Finanzierungszinsen für den Anteilskauf sind zu 60 % abziehbar.
Ausschüttungsstrategie
Ausschütten, thesaurieren oder Holding?
Ob Abgeltungsteuer, Teileinkünfteverfahren oder Thesaurierung in einer Holding die beste Route ist, hängt von Beteiligungshöhe, Finanzierung und Ihren privaten Plänen ab. Wir rechnen die Varianten für Ihre konkrete Konstellation durch – mit Zahlen statt Bauchgefühl.
Die häufigsten Fehler in der Praxis
- Kein Freistellungsauftrag erteilt – die Bank führt Steuer ab, obwohl der Sparer-Pauschbetrag noch frei wäre.
- Günstigerprüfung vergessen, obwohl der persönliche Steuersatz unter 25 % liegt.
- Gesellschafterdarlehen an die eigene GmbH mit 25 % kalkuliert – tatsächlich greift der persönliche Steuersatz.
- Antrag auf Teileinkünfteverfahren nicht gestellt, obwohl der Anteilskauf fremdfinanziert wurde – die Zinsen verpuffen dann steuerlich.
Häufige Fragen
Was Mandanten dazu am häufigsten fragen
- Im Regelfall nicht – der Steuerabzug durch die Bank wirkt abgeltend. Pflicht zur Angabe besteht aber z. B. bei ausländischen Depots ohne deutschen Steuerabzug, bei Kirchensteuerpflicht ohne Sperrvermerk-Abwicklung oder wenn Ausnahmen nach § 32d Abs. 2 EStG greifen. Freiwillig lohnt die Anlage KAP bei Günstigerprüfung oder nicht ausgeschöpftem Pauschbetrag.
- Die Abgeltungsteuer ermäßigt sich leicht, weil die Kirchensteuer als Sonderausgabe eingerechnet wird. Effektiv ergeben sich rund 27,99 % (9 % Kirchensteuer) bzw. 27,82 % (8 % in Bayern und Baden-Württemberg) inklusive Solidaritätszuschlag.
- Nein. Der pauschale Satz gilt nur für privates Kapitalvermögen. Hält eine GmbH die Anteile, greift § 8b KStG (95 % steuerfrei ab 10 % Beteiligung); im Einzelunternehmen oder der Personengesellschaft gilt das Teileinkünfteverfahren mit 60 % Steuerpflicht.
Ihr nächster Schritt
Wie wirkt sich Abgeltungsteuer bei Ihnen konkret aus?
Theorie ist die eine Seite – Ihre konkreten Zahlen die andere. In einem 30-minütigen Erstgespräch zeigen wir Ihnen, welcher Hebel bei Ihrer Konstellation greift. Kostenlos, schriftliches Angebot inklusive.
