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Mehrere Steuererklärungen gleichzeitig abgeben: Gründe und Tipps

Grundsätzlich gibt es eine klare Regelung: Wer zur Abgabe einer Steuererklärung verpflichtet ist, muss diese im Folgejahr bis Ende Juli einreichen. Schalten Sie eine Steuerberatung ein, verlängert sich diese Frist um sieben Monate. In Einzelfällen kommt es aber vor, dass Selbstständige diese Pflicht über einen längeren Zeitraum ignorieren. Die Gründe dafür sind unterschiedlich, die Konsequenz ist dieselbe: Das Finanzamt übt Druck aus, die fehlenden Steuererklärungen nachzureichen. Manche Steuerpflichtige geben deshalb mehrere Steuererklärungen kurz nacheinander ab.

Davon ist die Abgabe freiwilliger Einkommensteuererklärungen zu unterscheiden. Das kann zum Beispiel Gründer betreffen, wenn sie vor der Aufnahme ihrer selbstständigen Arbeit keine Steuererklärung abgeben mussten. Bei freiwilligen Steuererklärungen sieht der Gesetzgeber eine längere Abgabefrist von vier Jahren nach Ende des jeweiligen Steuerjahres vor. Fragen Sie am besten dieGuhr Steuerberatung, ob sich die rückwirkende Abgabe für Sie lohnt!

In diesem Artikel widmen wir uns beiden Fragen. Zudem befassen wir uns mit der gleichzeitigen Abgabe unterschiedlicher Steuererklärungen.

Als Freiberufler oder Gewerbetreibender müssen Sie mindestens die jährliche Einkommensteuererklärung ausfüllen. Folgende Steuererklärungen können hinzukommen:

  • Umsatzsteuererklärung
  • Gewerbesteuererklärung
  • Körperschaftssteuererklärung

Für sämtliche Steuererklärungen sieht der Gesetzgeber eine Frist bis zum 31. Juli des Folgejahres vor. Wenn ein Steuerberater diese bürokratischen Aufgaben übernimmt, gilt eine verlängerte Abgabefrist bis Ende Februar des nächsten Jahres.

Wenn Sie diese Fristen versäumen, erhalten Sie von Ihrer Finanzbehörde im Regelfall ein Erinnerungsschreiben und anschließend Schreiben, in denen ein Zwangsgeld angedroht oder festgesetzt wird. Bei einer massiven Verspätung kann es zur Situation kommen, dass Steuerpflichtige zeitgleich eine Steuererklärung nachreichen und die aktuelle Steuererklärung absenden. Bisher fehlende Steuererklärungen, die das Finanzamt fordert, nimmt es jederzeit entgegen.

Unternehmer müssen verpflichtend eine oder mehrere Steuererklärungen wie die Einkommensteuererklärung und die Umsatzsteuererklärung einsenden. Anders sieht es zum Beispiel bei vielen Arbeitnehmern aus: Ihnen steht es offen, eine Steuererklärung auszufüllen.

Diese freiwilligen Steuererklärungen akzeptiert das Finanzamt bis vier Jahre nach Ablauf des Steuerjahres. Das kann auch für Sie als Unternehmer interessant sein, wenn Sie vor der Existenzgründung sozialversicherungspflichtig beschäftigt waren oder aus anderen Gründen keine Steuererklärung einreichen mussten.

Reichen Sie Ihre Steuererklärung gegebenenfalls auf einen Schlag ein. Bis zum Stichtag 31.12.2023 können Sie zum Beispiel die Steuererklärungen für die Jahre 2019, 2020, 2021 und 2022 abgeben. Ihre Guhr Steuerberatung rechnet Ihnen detailliert aus, ob sich das für Sie lohnt!

Die gleichzeitige Abgabe von Steuererklärungen ist über Elster problemlos möglich. Sie müssen sich auch nicht an die zeitliche Reihenfolge halten: Sie können zum Beispiel zuerst die Steuererklärung für das Vorjahr und anschließend für das Jahr zuvor absenden.

Wenn Sie mit einer Steuerberatung zusammenarbeiten, übernehmen Ihre Steuerexperten diese Aufgabe. Profitieren Sie in diesem Fall von längeren Abgabefristen: Schalten Sie Steuerberater ein, verlängert sich die Frist um sieben Monate.

Viele Unternehmer müssen mehrere Steuererklärungen für verschiedene Steuerarten einreichen. Typische Kombinationen sind:

  • Einkommensteuer und Umsatzsteuer
  • Einkommensteuer, Umsatzsteuer und Gewerbesteuer
  • Körperschaftssteuer, Umsatzsteuer und Gewerbesteuer

Informieren Sie sich vor der Existenzgründung, welche Steuererklärungen Sie ausfüllen müssen. Steuerberater beantworten Ihnen sämtliche Fragen zu diesem Thema. Speziell bei der Gewerbesteuer sollten Sie jedes Jahr prüfen lassen, ob Sie zur Abgabe verpflichtet sind. Für Einzelunternehmer und Personengesellschaften mit Gewerbebetrieb sieht der Gesetzgeber einen jährlichen Freibetrag von 24.500 Euro vor: Sie müssen nur eine Steuererklärung erstellen, wenn Ihr Gewerbeertrag über dieser Summe liegt.

Mit der Unterstützung von Steuerberatern erfüllen Sie Ihre Mitwirkungspflicht gegenüber dem Finanzamt gewissenhaft. Die Steuerberatung füllt sämtliche Steuererklärungen für Sie aus und achtet darauf, dass Sie alle Einsparpotenziale ausschöpfen. Wenn Sie nachträglich Steuererklärungen einreichen müssen, ist diese Hilfe besonders wichtig. Dasselbe gilt, wenn Sie jedes Jahr Steuererklärungen für unterschiedliche Steuerarten anfertigen müssen. Die Guhr Steuerberatung entlastet Sie von diesem bürokratischen Aufwand, sodass Sie sich auf Ihr Kerngeschäft konzentrieren können!

Wie viele Steuererklärungen kann man abgeben?
Es gibt hierfür keine Begrenzung. Wenn bei Ihnen verpflichtende Steuererklärungen fehlen und das Finanzamt auf das Nachreichen drängt, müssen Sie diese Pflicht erfüllen. Es spielt keine Rolle, ob es sich um zwei oder zehn Steuererklärungen handelt. Wollen Sie nachträglich freiwillige Einkommensteuererklärungen einsenden, beachten Sie die Frist: Ab dem Ende des jeweiligen Steuerjahres haben Sie vier Jahre Zeit.
Ist die Reihenfolge der Steuererklärungen wichtig?
Das Finanzamt akzeptiert Ihre Steuererklärungen unabhängig von der zeitlichen Reihenfolge. Wenn eine nachgereichte Steuererklärung für die Steuerbescheide der Folgejahre relevant ist, ändert die Finanzbehörde bereits erstellte Bescheide bei Bedarf. Das ist zum Beispiel bei einem Verlustvortrag bedeutend. Beachten Sie jedoch die gültigen Fristen und sprechen Sie sich bestenfalls mit versierten Steuerberatern ab!
Was passiert wenn man 10 jahrelang keine Steuererklärung gemacht hat?
Wenn Sie trotz Verpflichtung hartnäckig keine Steuererklärung abgeben, müssen Sie mit gravierenden Sanktionen und Mehrkosten rechnen. Das zuständige Finanzamt wird versuchen, die Abgabe mit Zwangsmitteln wie dem Zwangsgeld zu erzwingen. Zusätzlich drohen Verspätungszuschläge, Verspätungszinsen und Steuerbescheide auf einer geschätzten Berechnungsgrundlage. Experten raten dringend dazu, diese Situation zu vermeiden! Sie sind mit Ihren Steuererklärungen überfordert? Wenden Sie sich an eine etablierte Steuerberatungsgesellschaft!

Über den Autor

Karsten Guhr · Geschäftsführer & Steuerberater

Gründer der Kanzlei. Berät seit 15+ Jahren Unternehmer und Holdings zu Steuergestaltung, Strukturierung und Nachfolge.

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