Steuerrechner · § 7g EStG
IAB-Rechner für geplante Investitionen.
Berechnen Sie in Sekunden, wie viel Steuerzahlung der Investitionsabzugsbetrag nach § 7g EStG in das Jahr vor Ihrer Investition vorzieht – bis zu 50 % der Anschaffungskosten, maximal 200.000 € je Betrieb, plus 40 % Sonder-AfA im Investitionsjahr. Ehrlich gerechnet: als Stundung, nicht als Geschenk.
- § 7g EStG
- Bis zu 200.000 € je Betrieb
- 40 % Sonder-AfA
- Aktuelle Steuersätze 2026
Ihre Eingaben
Liquiditätsvorteil im Bildungsjahr
15.087 €
21.122 € Gesamt-Vorzieheffekt inkl. Sonder-AfA · Steuerzahlung, die Sie in spätere Jahre verschieben – Liquidität, die heute für die Investition arbeitet statt beim Finanzamt zu liegen.
Bildungsjahr
Sie ziehen bis zu 50 % der geplanten Anschaffungskosten außerbilanziell vom Gewinn ab – ohne einen Euro auszugeben.
- Gebildeter IAB
- 50.000 €
- Maßgeblicher Steuersatz
- 30,2 %
Steuerstundung
15.087 €
Investitionsjahr
Nach Hinzurechnung und Herabsetzung der Anschaffungskosten: 40 % Sonder-AfA auf die verbleibende Bemessungsgrundlage.
- Sonder-AfA (40 %)
- 20.000 €
- Maßgeblicher Steuersatz
- 30,2 %
Zusätzlicher Steuereffekt
6.035 €
Ehrlich gesagt: Der IAB ist eine Stundung, keine endgültige Ersparnis – die vorgezogene Abschreibung fehlt in späteren Jahren. Sein Wert liegt im Zins- und Liquiditätseffekt sowie in der Glättung von Gewinnspitzen. Und: Investieren Sie nicht binnen 3 Jahren, wird der Abzug rückwirkend rückgängig gemacht – inklusive Nachzahlungszinsen von 1,8 % pro Jahr.
Das ist die Modellrechnung. Jetzt rechnen wir Ihre echte Zahl.
30 Minuten Erstgespräch: Wir prüfen Gewinngrenze, begünstigte Wirtschaftsgüter, den optimalen Bildungszeitpunkt und das Zusammenspiel mit regulärer AfA und Sonder-AfA für Ihre konkrete Situation – und sagen ehrlich, ob der IAB bei Ihnen tatsächlich rechnet. Kostenfrei.
Vereinfachte Modellrechnung mit typischen Annahmen (IAB 50 %, max. 200.000 € je Betrieb, Gewinngrenze 200.000 €, Sonder-AfA 40 % nach § 7g Abs. 5 EStG, KSt 15,825 %, GewSt nach Hebesatz, bei Personenunternehmen persönlicher Grenzsteuersatz inkl. SolZ und Gewerbesteuer als durch § 35 EStG neutralisiert angenommen). Nicht berücksichtigt: reguläre lineare AfA, Progressionseffekte, Nutzungsvoraussetzungen (mind. 90 % betriebliche Nutzung, Verbleib im Betrieb), mehrere Betriebe oder Wirtschaftsgüter, Verzinsung bei Rückgängigmachung. Die Berechnung ersetzt keine individuelle Beratung.
So funktioniert der Investitionsabzugsbetrag
Drei Mechanismen, die den Effekt tragen.
- 01
50 % vorab abziehen – ohne zu investieren
Im Bildungsjahr ziehen Sie bis zu 50 % der geplanten Anschaffungskosten außerbilanziell vom Gewinn ab – maximal 200.000 € je Betrieb, für bewegliche Wirtschaftsgüter, die Sie innerhalb der nächsten drei Jahre anschaffen wollen. Sie geben noch keinen Euro aus, senken aber sofort Ihre Steuerzahlung. Voraussetzung: Der Gewinn im Bildungsjahr liegt nicht über 200.000 €.
- 02
Investitionsjahr: Herabsetzung + 40 % Sonder-AfA
Wenn Sie investieren, wird der IAB dem Gewinn wieder hinzugerechnet – gleichzeitig dürfen Sie die Anschaffungskosten um denselben Betrag herabsetzen, sodass sich beides neutralisiert. Auf die verbleibende Bemessungsgrundlage kommt dann die Sonder-AfA von 40 % nach § 7g Abs. 5 EStG obendrauf. So können im Investitionsjahr zusammen mit dem IAB bereits rund 70 % der Anschaffungskosten steuerlich verarbeitet sein.
- 03
Stundung mit Hebel – und mit Frist
Der IAB spart keine Steuer endgültig, er verschiebt sie: Die vorgezogene Abschreibung fehlt in den Folgejahren. Wertvoll ist er trotzdem – als zinsloser Kredit vom Finanzamt, zur Glättung von Gewinnspitzen und zur Finanzierung der Investition aus der Steuerersparnis heraus. Die Frist ist ernst: Wird nicht binnen drei Jahren investiert, macht das Finanzamt den Abzug rückwirkend rückgängig – mit Zinsen von 1,8 % pro Jahr.
Warum unsere Rechner ernst gemeint sind.
Aktuelle Rechtslage 2026
IAB 50 %, Höchstbetrag 200.000 €, Gewinngrenze 200.000 €, Sonder-AfA 40 %, Zinssatz 1,8 % p. a. – auf Stand 2026 (geprüft Mai 2026).
Praxis-Annahmen
Wir rechnen mit denselben Vereinfachungen, die wir auch im Erstgespräch verwenden – damit das Modellergebnis nah am realen Mandanten-Fall liegt.
Transparente Methodik
Jede Eingabe ist erklärt, jede Annahme dokumentiert – inklusive der ehrlichen Einordnung, dass der IAB stundet und nicht schenkt. Sie können das Ergebnis mit Ihrem Excel oder Ihrem aktuellen Berater spiegeln.
FAQ
Häufige Fragen zum Investitionsabzugsbetrag.
01Was passiert, wenn ich am Ende doch nicht investiere?
Dann wird der IAB im Bildungsjahr rückwirkend rückgängig gemacht: Der ursprüngliche Steuerbescheid wird geändert, die gestundete Steuer ist nachzuzahlen – zuzüglich Nachzahlungszinsen von 1,8 % pro Jahr (§ 233a AO). Der IAB ist deshalb kein Instrument für vage Absichten, sondern für Investitionen, die mit hoher Wahrscheinlichkeit kommen. Faustregel aus unserer Praxis: Bilden Sie den IAB nur für Vorhaben, für die es bereits eine konkrete Planung gibt.
02Ich liege über der Gewinngrenze von 200.000 € – ist der IAB damit vom Tisch?
Nicht zwingend. Die Grenze gilt je Betrieb und je Wirtschaftsjahr. In der Gestaltung gibt es legitime Hebel: Gewinnverlagerung über Rechnungsstellung und Auftragsannahme, vorgezogene Betriebsausgaben, die Verteilung auf mehrere Betriebe oder schlicht die Bildung in einem schwächeren Jahr. Ob und wie das in Ihrem Fall sauber funktioniert, ist eine klassische Erstgesprächs-Frage.
03Kann ich den IAB rückwirkend bilden?
Ja – der IAB wird mit der Steuererklärung geltend gemacht, also naturgemäß nach Ablauf des Wirtschaftsjahres. Solange der Steuerbescheid verfahrensrechtlich noch änderbar ist, kann er sogar nachträglich eingelegt werden, etwa im Einspruchsverfahren. Grenze der Rechtsprechung: Die Investitionsabsicht muss plausibel sein – ein IAB, der erkennbar nur eine bereits feststehende Nachzahlung kompensieren soll und dessen Investitionsfrist praktisch schon abgelaufen ist, wird nicht anerkannt.
04Welche Wirtschaftsgüter sind begünstigt?
Abnutzbare bewegliche Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens – Maschinen, Fahrzeuge, Betriebs- und Geschäftsausstattung, Hardware. Seit 2020 auch gebrauchte Wirtschaftsgüter. Nicht begünstigt sind Immobilien, immaterielle Wirtschaftsgüter (z. B. Software-Lizenzen als immaterielles Gut) und Beteiligungen. Zusätzlich gilt: Das Wirtschaftsgut muss bis zum Ende des Folgejahres der Anschaffung fast ausschließlich (mind. 90 %) betrieblich genutzt werden und in einer inländischen Betriebsstätte verbleiben – beim Firmenwagen mit Privatnutzung wird das schnell zur Stolperfalle.
05Was zeigt der Rechner – und was nicht?
Der Rechner zeigt den Standardfall: IAB von 50 % der geplanten Investition (gedeckelt auf 200.000 € und Ihren Gewinn), den Stundungseffekt zu Ihrem Grenzsteuersatz und den Sonder-AfA-Effekt von 40 % im Investitionsjahr. Er ersetzt keine Beratung, weil reguläre AfA, Progressionsverlauf, die 90 %-Nutzungsvoraussetzung, mehrere Betriebe oder das optimale Timing über mehrere Jahre nicht abgebildet sind – genau dort entsteht in der Praxis aber der eigentliche Gestaltungswert.
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Im kostenfreien Erstgespräch hören wir uns Ihr Setup an, benennen die Hebel mit dem größten Effekt und schicken innerhalb von 48 Stunden ein schriftliches Angebot. Sie entscheiden danach.
