Steuerrechner · GF-Gehalt
Gehalt oder Ausschüttung? Ihr Netto-Optimum in Sekunden.
Wie viel vom GmbH-Gewinn soll als Geschäftsführer-Gehalt fließen, wie viel als Ausschüttung? Der Rechner stellt progressive Einkommensteuer gegen KSt + GewSt + Abgeltungsteuer – und findet automatisch das Gehalt, bei dem netto am meisten übrig bleibt.
- ESt-Grundtarif § 32a EStG
- KSt + GewSt + Abgeltungsteuer
- SV-Status wählbar
- Automatische Optimum-Suche
Ihre Eingaben
Ihr Gesamtnetto bei dieser Aufteilung
170.876 €
+16.650 € · 10,8 % mehr Netto als bei 100 % Ausschüttung – das Gehalt nutzt Ihre Progression und spart Unternehmenssteuern.
Gehaltsweg
120.000 € Bruttogehalt – Betriebsausgabe der GmbH, bei Ihnen progressiv besteuert (§ 32a EStG).
- Steuern & Abgaben
- 41.660 €
- Effektive Quote
- 34,7 %
Netto aus Gehalt
78.340 €
Ausschüttungsweg
180.000 € Restgewinn – erst KSt + SolZ + GewSt in der GmbH, dann 26,375 % Abgeltungsteuer.
- Steuern & Abgaben
- 87.464 €
- Effektive Quote
- 48,6 %
Netto aus Ausschüttung
92.536 €
Rechnerisches Optimum
Optimales Gehalt ≈ 300.000 € → Gesamtnetto 177.881 €.
Wichtig: Das rechnerische Optimum muss dem Fremdvergleich standhalten. Ein unangemessen hohes GF-Gehalt wertet das Finanzamt als verdeckte Gewinnausschüttung (vGA) – mit Steuernachzahlung und Zinsen.
Das ist die Modellrechnung. Jetzt rechnen wir Ihre echte Zahl.
30 Minuten Erstgespräch: Wir prüfen Angemessenheit, SV-Status, Tantieme-Bausteine, Pensionszusage und den Gewerbesteuer-Effekt für Ihre konkrete Konstellation – und sagen ehrlich, welche Aufteilung bei Ihnen tatsächlich rechnet. Kostenfrei.
Vereinfachte Modellrechnung mit typischen Annahmen: ESt-Grundtarif nach § 32a EStG (Parameter VZ 2025), SolZ 5,5 % auf die ESt vereinfachend ab ca. 90.000 € zvE, KSt 15,825 %, GewSt nach Hebesatz, Abgeltungsteuer 26,375 %. Falls SV-pflichtig: pauschal 20 % Gesamtbelastung (AN + AG) bis zur Beitragsbemessungsgrenze von rund 90.600 €. Nicht berücksichtigt: Angemessenheitsprüfung des Gehalts (vGA-Risiko), Kirchensteuer, Werbungskosten und Sonderausgaben, Splittingtarif, weitere Einkünfte, Tantiemen, Pensionszusagen, Option zum Teileinkünfteverfahren. Die Berechnung ersetzt keine individuelle Beratung.
So funktioniert die Gehalts-Optimierung
Zwei Wege zum Geld – ein Optimum dazwischen.
- 01
Gehalt: Betriebsausgabe mit Progression
Jeder Euro GF-Gehalt mindert den Gewinn der GmbH und spart dort rund 30 % Unternehmenssteuern (KSt 15,825 % + GewSt je nach Hebesatz). Dafür zahlen Sie privat progressive Einkommensteuer: In den unteren Zonen des Tarifs liegt Ihr Grenzsteuersatz deutlich unter 30 % – hier ist das Gehalt fast immer der günstigere Weg.
- 02
Ausschüttung: zwei Stufen, fester Satz
Was in der GmbH bleibt, wird zweistufig besteuert: erst KSt + SolZ + GewSt auf Ebene der Gesellschaft, dann 26,375 % Abgeltungsteuer bei der Ausschüttung an Sie. In Summe landen je nach Hebesatz rund 48–52 % beim Fiskus – dafür ist der Satz konstant, egal wie hoch der Betrag ist.
- 03
Das Optimum liegt am Schnittpunkt
Solange Ihr persönlicher Grenzsteuersatz (inkl. SolZ) unter der kombinierten Ausschüttungsbelastung liegt, lohnt sich mehr Gehalt. Ab dem Schnittpunkt kippt es – dann ist jeder weitere Gehalts-Euro teurer als die Ausschüttung. Der Rechner scannt alle Gehaltsstufen in 5.000-€-Schritten und zeigt das Maximum. Obergrenze in der Praxis: die Angemessenheit des Gehalts (Stichwort vGA).
Warum unsere Rechner ernst gemeint sind.
Aktuelle Steuersätze 2026
KSt + SolZ, Abgeltungsteuer, GewSt-Hebesätze und der ESt-Grundtarif nach § 32a EStG (Tarifparameter VZ 2025) – geprüft Mai 2026.
Praxis-Annahmen statt Schönrechnerei
Wir rechnen mit denselben Vereinfachungen wie im Erstgespräch – und weisen offen auf die Grenze hin: Das rechnerische Optimum gilt nur, solange das Gehalt angemessen ist (vGA-Risiko).
Transparente Methodik
Jede Eingabe ist erklärt, jede Annahme dokumentiert – inklusive der Optimum-Suche in 5.000-€-Schritten. Sie können das Ergebnis mit Ihrem Excel oder Ihrem aktuellen Berater spiegeln.
FAQ
Häufige Fragen zu GF-Gehalt und Ausschüttung.
01Warum nicht einfach alles als Gehalt auszahlen?
Zwei Gründe. Erstens die Progression: Ab ca. 68.500 € zvE zahlen Sie 42 % Grenzsteuersatz plus SolZ – das ist je nach Hebesatz nahe an oder über der kombinierten Ausschüttungsbelastung, der Vorteil schmilzt. Zweitens die Angemessenheit: Ein GF-Gehalt, das einem Fremdvergleich nicht standhält, behandelt das Finanzamt als verdeckte Gewinnausschüttung (vGA) – der überhöhte Teil wird der GmbH als Gewinn zugerechnet und nachversteuert.
02Was ist ein angemessenes GF-Gehalt – und was passiert bei vGA?
Angemessen ist, was ein fremder Geschäftsführer in vergleichbarer Branche, Unternehmensgröße und Ertragslage verdienen würde. Die Finanzverwaltung orientiert sich an Gehaltsstrukturuntersuchungen und daran, dass der GmbH nach Gehalt noch ein angemessener Gewinn verbleibt (Faustregel: Halbteilungsgrundsatz). Wird das Gehalt als unangemessen eingestuft, liegt eine verdeckte Gewinnausschüttung vor: Der überhöhte Teil erhöht rückwirkend den Gewinn der GmbH (KSt + GewSt-Nachzahlung plus Zinsen) und wird bei Ihnen als Kapitalertrag umqualifiziert.
03Wann bin ich als Gesellschafter-Geschäftsführer sozialversicherungsfrei?
Entscheidend ist, ob Sie die Gesellschaft beherrschen: Wer 50 % oder mehr der Anteile hält – oder eine umfassende Sperrminorität besitzt, mit der er ihm nicht genehme Weisungen verhindern kann – ist regelmäßig nicht abhängig beschäftigt und damit SV-frei. Minderheitsgesellschafter ohne Sperrminorität und Fremd-Geschäftsführer sind dagegen SV-pflichtig. Verbindliche Klarheit schafft das Statusfeststellungsverfahren bei der Deutschen Rentenversicherung.
04Welche Rolle spielt der Gewerbesteuer-Hebesatz?
Einen größeren, als viele denken. Der Hebesatz bestimmt die Steuerersparnis der GmbH pro Gehalts-Euro und zugleich die Belastung des Ausschüttungswegs. In München (490 %) kostet die Ausschüttung in Summe über 51 %, in Grünwald (240 %) deutlich weniger – entsprechend verschiebt sich das optimale Gehalt. Ziehen Sie am Regler und beobachten Sie, wie das Optimum wandert.
05Was zeigt der Rechner – und was nicht?
Der Rechner bildet den Standardfall ab: progressive ESt nach § 32a EStG auf das Gehalt (inkl. vereinfachtem SolZ), KSt + SolZ + GewSt und Abgeltungsteuer auf den Ausschüttungsweg, optional eine pauschale SV-Belastung. Nicht abgebildet sind Kirchensteuer, Splittingtarif, weitere Einkünfte, Tantiemen und Pensionszusagen, die Option zum Teileinkünfteverfahren – und vor allem die Angemessenheitsprüfung des Gehalts. Er ersetzt keine individuelle Beratung, liefert aber eine ehrliche Hausnummer.
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