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Steuerrechner · Firmenwagen

Firmenwagen-Rechner für GmbH-Geschäftsführer.

Sehen Sie in Sekunden, was Sie die private Nutzung Ihres Firmenwagens tatsächlich an Steuern kostet – 1-%-Pauschale gegen Fahrtenbuch, Verbrenner gegen E-Auto. Mit dem 0,25-%-Privileg für Elektrofahrzeuge und der 0,03-%-Regel für den Arbeitsweg.

  • 1-%-Methode vs. Fahrtenbuch
  • 0,25-%-E-Auto-Privileg
  • 0,03 % Arbeitsweg
  • Aktuelle Steuersätze 2026

Ihre Eingaben

Antriebsart

Das 0,25-%-Privileg gilt für reine E-Autos bis 70.000 € Bruttolistenpreis (Stand 2026). Teurere E-Autos und förderfähige Plug-in-Hybride werden mit 0,5 % angesetzt.

Persönlicher Grenzsteuersatz

Ihr Steuersatz auf zusätzliche Einkünfte. Spitze: 42 % ab ca. 70.000 €, Reichensteuer 45 % ab ca. 280.000 € z. v. Einkommen.

Privater Nutzungsanteil laut Fahrtenbuch20 %

Anteil der privat gefahrenen Kilometer an der Jahresfahrleistung – inklusive Fahrten Wohnung–Tätigkeitsstätte. Je niedriger, desto eher gewinnt das Fahrtenbuch.

Günstiger für Sie: das Fahrtenbuch

4.201 €

Ersparnis pro Jahr gegenüber der 1-%-Pauschale – vorausgesetzt, Ihr Fahrtenbuch hält der Prüfung durch das Finanzamt stand.

1-%-Methode

Pauschal 1 % (bzw. 0,5 / 0,25 %) des Listenpreises pro Monat, plus 0,03 % je Entfernungs-km für den Arbeitsweg.

Geldwerter Vorteil / Monat
1.040 €
Geldwerter Vorteil / Jahr
12.480 €

Ihre Steuer pro Jahr

5.530 €

Fahrtenbuch

Tatsächliche Fahrzeugkosten × privater Nutzungsanteil – lückenlose, zeitnahe Aufzeichnung vorausgesetzt.

Geldwerter Vorteil / Monat
250 €
Geldwerter Vorteil / Jahr
3.000 €

Ihre Steuer pro Jahr

1.329 €

E-Auto-Check: Ein reines E-Auto mit gleichem Listenpreis würde Ihre Jahressteuer bei der 1-%-Methode um 2.765 € senken.

Das ist die Modellrechnung. Jetzt rechnen wir Ihre echte Zahl.

30 Minuten Erstgespräch: Wir prüfen Methodenwahl, Umsatzsteuer auf den Privatanteil, Kostendeckelung und ob sich der Umstieg auf ein E-Auto in Ihrer Konstellation rechnet – ehrlich und mit konkreten Zahlen. Kostenfrei.

Vereinfachte Modellrechnung mit typischen Annahmen (Grenzsteuersatz inkl. SolZ 5,5 %, Bruttolistenpreis auf volle 100 € abgerundet, 0,25 % bis 70.000 € Listenpreis – Stand 2026). Beim Fahrtenbuch wenden wir den Satzfaktor für E-Auto/Hybrid vereinfachend auf die Gesamtkosten an; gesetzlich exakt wird nur die AfA bzw. Leasingrate geviertelt/halbiert. Nicht berücksichtigt: Umsatzsteuer auf den Privatanteil, Kostendeckelung, Zuzahlungen des Geschäftsführers, 0,002-%-Einzelbewertung bei wenigen Fahrten zur Tätigkeitsstätte, Sozialversicherung, Betriebsausgaben-Effekt auf GmbH-Ebene. Die Berechnung ersetzt keine individuelle Beratung.

So funktioniert die Firmenwagen-Besteuerung

Drei Regeln, die Ihre Steuer bestimmen.

  1. 01

    Geldwerter Vorteil: Der Firmenwagen ist Lohn

    Dürfen Sie den Firmenwagen privat nutzen, behandelt das Finanzamt diesen Vorteil wie Gehalt. Bei der Pauschalmethode sind das 1 % des Bruttolistenpreises pro Monat – plus 0,03 % je Entfernungskilometer für den Weg zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte. Diesen geldwerten Vorteil versteuern Sie mit Ihrem persönlichen Grenzsteuersatz, bei GmbH-Geschäftsführern typischerweise 42 oder 45 % plus SolZ.

  2. 02

    Das E-Auto-Privileg: 0,25 % statt 1 %

    Reine Elektrofahrzeuge bis 70.000 € Bruttolistenpreis werden nur mit einem Viertel der Bemessungsgrundlage angesetzt – effektiv 0,25 % pro Monat, auch für die 0,03-%-Regel beim Arbeitsweg. Teurere E-Autos und förderfähige Plug-in-Hybride kommen auf die Hälfte (0,5 %). Bei gleichem Listenpreis kostet ein E-Auto Sie privat damit nur ein Viertel der Steuer eines Verbrenners – einer der stärksten legalen Hebel bei der Fahrzeugwahl.

  3. 03

    Fahrtenbuch: Präzision schlägt Pauschale – manchmal

    Mit einem ordnungsgemäßen Fahrtenbuch versteuern Sie nur den tatsächlichen Privatanteil der Fahrzeugkosten. Das lohnt sich vor allem bei geringem Privatanteil, hohem Listenpreis oder einem bereits abgeschriebenen Fahrzeug mit niedrigen laufenden Kosten. Der Preis dafür: lückenlose, zeitnahe Dokumentation jeder einzelnen Fahrt – und ein Finanzamt, das Fahrtenbücher gern und gründlich verwirft.

Warum unsere Rechner ernst gemeint sind.

  • Aktuelle Steuersätze 2026

    1,0 / 0,5 / 0,25 %, die 70.000-€-Grenze für E-Autos, 0,03-%-Regel und SolZ – auf Stand 2026 (geprüft Juli 2026).

  • Praxis-Annahmen

    Wir rechnen mit denselben Vereinfachungen, die wir auch im Erstgespräch verwenden – damit das Modellergebnis nah am realen Mandanten-Fall liegt.

  • Transparente Methodik

    Jede Eingabe ist erklärt, jede Annahme dokumentiert. Sie können das Ergebnis mit Ihrem Excel oder Ihrem aktuellen Berater spiegeln.

FAQ

Häufige Fragen zum Firmenwagen.

  • 01Welche Anforderungen stellt das Finanzamt an ein Fahrtenbuch?

    Das Fahrtenbuch muss zeitnah, lückenlos und in geschlossener Form geführt werden – klassisch gebunden oder als manipulationssicheres elektronisches System. Für jede dienstliche Fahrt gehören Datum, Kilometerstand, Ziel, Zweck und aufgesuchte Geschäftspartner hinein; für Privatfahrten genügen die Kilometer. Eine Excel-Tabelle reicht ausdrücklich nicht, weil sie nachträglich änderbar ist. Verwirft der Prüfer das Fahrtenbuch, gilt rückwirkend die 1-%-Methode – oft mit fünfstelliger Nachzahlung.

  • 02Fällt auf den Privatanteil auch Umsatzsteuer an?

    Ja. Die private Nutzung ist eine unentgeltliche Wertabgabe, auf die die GmbH Umsatzsteuer abführen muss. Bei der 1-%-Methode wird in der Praxis der geldwerte Vorteil um pauschal 20 % gekürzt (für nicht vorsteuerbelastete Kosten) und auf den Rest 19 % USt gerechnet. Dieser Effekt trifft die GmbH, nicht Sie privat – deshalb ist er in diesem Rechner nicht enthalten, gehört aber in jede vollständige Vergleichsrechnung.

  • 03Wann lohnt sich ein E-Auto als Firmenwagen wirklich?

    Fast immer, wenn Sie den Wagen nennenswert privat nutzen. Beispiel: Bei 60.000 € Listenpreis beträgt der pauschale geldwerte Vorteil beim Verbrenner 600 € pro Monat, beim E-Auto nur 150 € – bei 42 % Grenzsteuersatz plus SolZ sparen Sie über 2.300 € Steuern pro Jahr, ohne einen Kilometer anders zu fahren. Oberhalb von 70.000 € Listenpreis halbiert sich der Vorteil auf den 0,5-%-Satz, bleibt aber deutlich. Dazu kommen auf GmbH-Ebene Vorteile wie die Kfz-Steuer-Befreiung.

  • 04Kann ich zwischen 1-%-Methode und Fahrtenbuch wechseln?

    Grundsätzlich ja – aber nicht beliebig. Die Methode muss je Fahrzeug für das gesamte Kalenderjahr einheitlich angewendet werden. Ein Wechsel ist regulär zum Jahreswechsel möglich oder unterjährig beim Wechsel des Fahrzeugs. Praxis-Tipp: Ein Jahr sauber Fahrtenbuch führen schafft die Datenbasis, um die Methodenwahl danach faktenbasiert zu treffen.

  • 05Was zeigt der Rechner – und was nicht?

    Der Rechner zeigt Ihre private Steuerlast als Geschäftsführer im Standardfall: 1-%-Methode (inkl. 0,03-%-Regel und E-Auto-Sätzen) gegen Fahrtenbuch, jeweils mit Grenzsteuersatz plus SolZ. Nicht abgebildet sind Umsatzsteuer auf den Privatanteil, die Kostendeckelung, Zuzahlungen, die 0,002-%-Einzelbewertung bei seltenen Fahrten zur Tätigkeitsstätte sowie der Betriebsausgaben-Effekt auf GmbH-Ebene. Für die Gesamtbetrachtung GmbH + privat rechnen wir Ihren Fall individuell.

30 Minuten. Ein klarer Plan für Ihre Steuern.

Im kostenfreien Erstgespräch hören wir uns Ihr Setup an, benennen die Hebel mit dem größten Effekt und schicken innerhalb von 48 Stunden ein schriftliches Angebot. Sie entscheiden danach.