GUHRSteuerberatung

Sparringspartner für Unternehmer.

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Leistung · Steuern & Compliance

Zurück in die Legalität – diskret und geschützt.

Eine unversteuerte Einnahme, ein falscher Bescheid, eine drohende Prüfung: In solchen Momenten zählt, dass jemand ruhig und rechtssicher zwischen Ihnen und dem Finanzamt steht. Von der strafbefreienden Selbstanzeige bis zum Finanzgericht – wir verteidigen Ihre Position, vertraulich.

  • Absolute Diskretion
  • Vollständigkeit als oberstes Gebot
  • Von Selbstanzeige bis Finanzgericht
§371 AOStrafbefreiung bei vollständiger Selbstanzeige
1 MonatEinspruchsfrist ab Bescheid (§355 AO)

Wenn es ernst wird

Wenn das Finanzamt zum Gegner wird.

In diesen Situationen sollten Sie nicht allein verhandeln:

  • Da liegen Einkünfte, die nie versteuert wurden.

    Ein Auslandskonto, Krypto-Gewinne, eine Erbschaft, verdeckte Entnahmen: Der Gedanke an eine Entdeckung raubt Ihnen den Schlaf – und jeder Tag erhöht das Risiko.

  • Der Bescheid ist falsch – und die Frist läuft.

    Eine Schätzung, eine nicht anerkannte Betriebsausgabe, ein Zahlendreher. Gegen einen Steuerbescheid haben Sie nur einen Monat Zeit für den Einspruch (§355 AO). Danach ist er bestandskräftig.

  • Die Selbstanzeige im Alleingang ging schief.

    Eine Selbstanzeige wirkt nur, wenn sie vollständig ist. Wer einzelne Jahre oder Konten vergisst, verliert die Strafbefreiung komplett – aus dem Rettungsanker wird ein Geständnis.

  • Die Betriebsprüfung kippt ins Strafverfahren.

    Was als Routine begann, entwickelt sich in Richtung Steuerstrafrecht. Jetzt brauchen Sie jemanden, der die Kommunikation übernimmt – nicht Sie selbst am Prüfungstisch.

  • Die Prüfungsanordnung liegt schon im Briefkasten.

    Mit der Bekanntgabe der Prüfungsanordnung greift ein Sperrgrund des §371 AO. Das Zeitfenster für eine strafbefreiende Selbstanzeige schließt sich – jetzt zählt jeder Tag.

  • Niemand darf davon erfahren.

    Bank, Geschäftspartner, Familie: Was Sie jetzt regeln, muss vertraulich bleiben. Sie brauchen einen Ansprechpartner, der Diskretion nicht verspricht, sondern lebt.

Was wir für Sie übernehmen

Ihre Verteidigung – von der Anzeige bis zum Gericht.

Konkret handeln wir für Sie:

  • Strafbefreiende Selbstanzeige (§371 AO)

    Wir arbeiten alle unverjährten Jahre vollständig auf und quantifizieren jede Position sauber. Nur eine lückenlose Selbstanzeige schützt – deshalb ist Vollständigkeit für uns nicht verhandelbar.

  • Prüfung der Sperrgründe und des Timings

    Wir klären, ob Prüfungsanordnung, Tatentdeckung oder ein eingeleitetes Verfahren bereits einen Sperrgrund gesetzt haben – und handeln, solange das Fenster offen ist.

  • Zuschlagsfälle nach §398a AO

    Übersteigt die Hinterziehung 25.000 € je Tat, tritt an die Stelle der Straffreiheit ein gestaffelter Zuschlag (10 bis 20 %). Wir kalkulieren ihn vorab, damit Sie wissen, was auf Sie zukommt.

  • Einspruch gegen Steuerbescheide (§347 AO)

    Wir legen fristgerecht Einspruch ein, begründen ihn belastbar und beantragen bei Bedarf die Aussetzung der Vollziehung (§361 AO) – damit Sie während des Verfahrens nicht zahlen müssen.

  • Verfahren vor dem Finanzgericht

    Bleibt der Einspruch erfolglos, klagen wir vor dem Finanzgericht und, wenn nötig, weiter bis zum Bundesfinanzhof. Wir führen das Verfahren, Sie behalten den Rücken frei.

  • Verständigung mit dem Finanzamt

    Bei unklarem Sachverhalt suchen wir die tatsächliche Verständigung. Die gesamte Kommunikation läuft über uns – Sie treten nicht selbst mit dem Finanzamt in Kontakt.

Was sich für Sie ändert

Von der Angst zur Handlungsfähigkeit.

Mit der richtigen Begleitung verschiebt sich die Lage:

  • Zurück in die Legalität.

    Eine saubere, rechtzeitige Selbstanzeige führt zur Straffreiheit. Sie schließen das Kapitel ab, statt es zu verdrängen.

  • Ruhe statt Konfrontation.

    Ab sofort spricht die Kanzlei mit dem Finanzamt – nicht Sie. Sie geben eine belastende Auseinandersetzung in erfahrene Hände.

  • Keine überhöhte Zahlung.

    Falsche oder geschätzte Bescheide korrigieren wir. Sie zahlen, was rechtlich richtig ist – keinen Euro mehr.

  • Kein Vollstreckungsdruck.

    Mit der Aussetzung der Vollziehung nehmen wir den Zahlungsdruck aus dem laufenden Verfahren – Sie handeln, ohne dass sofort vollstreckt wird.

  • Diskretion, die trägt.

    Der Vorgang bleibt vertraulich. Als Steuerberater unterliegen wir der gesetzlichen Verschwiegenheit – das ist die Grundlage unserer Arbeit, nicht ein Zusatz.

  • Klare Zahlen statt böser Überraschungen.

    Sie wissen von Anfang an, was auf Sie zukommt – Nachzahlung, Zinsen und ein möglicher Zuschlag. Wir rechnen es vorher durch.

Karsten Guhr

Persönlich von Karsten Guhr

Wer zu uns kommt, hat oft schlaflose Nächte hinter sich. Meine erste Aufgabe ist, den Druck herauszunehmen und die Lage nüchtern zu sortieren. Danach gilt eine klare Regel: Eine Selbstanzeige machen wir vollständig oder gar nicht – nur so schützt sie Sie wirklich.
Karsten GuhrGeschäftsführer & Steuerberater

Gestaltungskatalog

Was wir konkret für Sie gestalten.

Jede Karte ist eine reale Gestaltung, die wir bei vergleichbaren Mandaten umsetzen. Grün steht für die Chance, rot für die Fallstricke – damit Sie sehen, wo der Hebel liegt und was wir für Sie absichern müssen.

P07Anspruchsvoll

Betriebsprüfung-Vorbereitung

Für wen: Alle GmbH ab 1M Umsatz

Chance

Nachzahlungen 5-stellig vermeiden durch Proaktivität

Fallstricke
  • BP-Statistik: GmbH ab 1M = regelmäßige BP
  • Dokumentations-Lücken teuer
  • vGA-Check vorab
P123Anspruchsvoll

Betriebsprüfung Strategie & Verteidigung

Für wen: GmbH-GF in laufender BP

Chance

30k+ Differenz durch professionelle Verhandlung

Fallstricke
  • Keine Schätzungsbefugnis kampflos akzeptieren
  • Einspruch parallel
  • Verböserung §367 AO
P122Anspruchsvoll

Verbindliche Auskunft §89 AO (Schutzschild)

Für wen: GmbH-GF bei geplanter Gestaltung

Chance

Rechtssicherheit vor Umsetzung – kein BP-Risiko nachher

Fallstricke
  • Gebühr nach Streitwert
  • FA lehnt ab bei unklarem Sachverhalt
  • Keine Rückwirkung
P124Hochgradig komplex

Selbstanzeige §371 AO

Für wen: GmbH-GF mit Altlasten

Chance

Straffreiheit bei vollständiger Nacherklärung

Fallstricke
  • Sperrwirkung nach Prüfungsanordnung
  • Unvollständige Anzeige = keine Befreiung
  • 5 % Zuschlag
P39Hochgradig komplex

Selbstanzeige (Detail-Umsetzung)

Für wen: Mandant mit Nacherklärungsbedarf

Chance

Straffreiheit rettet Unternehmen und Reputation

Fallstricke
  • Alle Steuerarten + alle Jahre
  • Nachzahlung + 6 % Zinsen + Zuschlag
  • Zeitdruck
P70Anspruchsvoll

Einspruch & Finanzgerichtsverfahren

Für wen: GmbH-GF bei strittigen Bescheiden

Chance

Steuerbescheid angreifbar – Verböserungsrisiko beachten

Fallstricke
  • Monatsfrist
  • Verböserung §367 Abs. 2 AO
  • AdV separat beantragen
P114Etabliert

E-Rechnung Pflicht 2025/2026 umsetzen

Für wen: Alle B2B-GmbH

Chance

Bußgeld + BP-Angriff bei Nicht-Umsetzung vermeiden

Fallstricke
  • Übergangsfrist läuft
  • Format XRechnung/ZUGFeRD
  • Archivierungspflicht
Welche dieser Gestaltungen passt zu Ihrer Situation?Im 30-Minuten-Strategiegespräch ordnen wir Ihre Ausgangslage in den Katalog ein und nennen die zwei bis drei Hebel mit dem größten Effekt.
Mandanten in jedem Bundesland
BerlinHamburgKölnFrankfurtMünchen

Hauptsitz Berlin · Mandanten von Sylt bis Garmisch

Deutschlandweit · 100 % digital

Eine Kanzlei. Bundesweit verfügbar.

Ob Berlin, München oder ein Standort dazwischen: Wir betreuen Mandate vollständig digital – mit DATEV-Schnittstelle, signierten PDFs und Video-Sprechstunde. Kein Pendeln, keine Postwege, keine 90er-Jahre-Buchhaltung.

100 %digital, paperless, DATEV-vernetzt
16/16Bundesländer im aktiven Mandantenkreis
< 48 hReaktionszeit, egal aus welcher Stadt
  • 01

    DATEV Unternehmen online

    Belege, Bank, Lohn, Berichte – Sie arbeiten in der Standard-Oberfläche, die jeder Steuerberater spricht. Kein Vendor-Lock-in.

  • 02

    Video-Sprechstunde statt Termin vor Ort

    Quartalsgespräch, Steuerstrategie, Holding-Check – per Video, mit Bildschirmfreigabe. Sie sparen den halben Tag.

  • 03

    Signierte PDFs & digitale Vollmachten

    Steuererklärungen, Jahresabschluss, Verträge – signiert per qualifizierter E-Signatur. Anerkannt vom Finanzamt, in Minuten erledigt.

So arbeiten wir

Besonnen und in der richtigen Reihenfolge.

Vier Schritte – vertraulich vom ersten Kontakt an:

Vertrauliches Erstgespräch

Sie schildern die Lage, wir hören zu – geschützt durch unsere Verschwiegenheitspflicht. Am Ende wissen Sie, wie ernst die Situation ist und welche Wege offen sind.

01

Aufarbeitung & Strategie

Wir rekonstruieren die relevanten Jahre vollständig, prüfen Sperrgründe und Verjährung und legen die Strategie fest – Selbstanzeige, Einspruch, Klage oder Verständigung.

02

Einreichung & Vertretung

Wir reichen die Selbstanzeige ein oder legen Einspruch ein und übernehmen die gesamte Kommunikation mit Finanzamt und Gericht. Sie treten nicht selbst in Erscheinung.

03

Abschluss & Absicherung

Wir begleiten Bescheid und Zahlung bis zum Abschluss und richten Ihre Steuern anschließend so ein, dass sich die Situation nicht wiederholt.

04

Häufige Fragen

Was Betroffene wissen wollen.

Vertraulich und fundiert beantwortet:

Je früher, desto mehr Spielraum.

Sprechen wir – vertraulich.

Schildern Sie uns Ihre Situation im geschützten Erstgespräch. Wir sagen Ihnen ehrlich, wie ernst die Lage ist und welche Wege offenstehen.