Branche · Vereine & Organisationen
Steuerberatung für Vereine & gemeinnützige Organisationen, die ihre Gemeinnützigkeit sichern wollen.
Wir sind die Steuerberatung für Vorstände und Geschäftsführungen gemeinnütziger Vereine, Stiftungen und gGmbHs. Jahresrechnung und Steuererklärung erledigen wir zuverlässig – darüber hinaus sichern wir Ihre Gemeinnützigkeit ab, halten die vier Sphären sauber getrennt und geben Ihnen die Klarheit, die eine Betriebsprüfung nicht erschüttert. Bundesweit, digital und persönlich.
Bundesweit · 100 % digital
Spezialisiert auf Vereine & gemeinnützige Organisationen
Persönlicher Ansprechpartner
Erkennen Sie sich wieder?
Probleme, die Vorstände & Geschäftsführungen ganz genau kennen.
Wir sprechen täglich mit Vorständen und Geschäftsführungen gemeinnütziger Organisationen. Genau das hören wir immer wieder:
Die Gemeinnützigkeit steht auf dem Spiel – und keiner sagt es Ihnen.
Ein falsch formulierter Zweck in der Satzung, eine unzulässige Mittelverwendung, ein verspäteter Freistellungsantrag: Die Aberkennung nach §§ 51–68 AO trifft rückwirkend und kostet den Spendenabzug.
Die vier Sphären sind nicht sauber getrennt.
Ideeller Bereich, Vermögensverwaltung, Zweckbetrieb und wirtschaftlicher Geschäftsbetrieb laufen über ein Konto und eine Buchhaltung. Was steuerfrei ist und was steuerpflichtig, weiß am Ende niemand genau.
Sie wissen nicht, ob Sie die 45.000-Euro-Grenze reißen.
Sommerfest, Vereinsgaststätte, Bandenwerbung, Trikotsponsoring – überschreiten die Einnahmen des wirtschaftlichen Geschäftsbetriebs die Freigrenze des § 64 Abs. 3 AO, werden sie körperschaft- und gewerbesteuerpflichtig. Oft merkt man es zu spät.
Der falsche Umsatzsteuersatz – oder gar keine Rechnung.
7 % für den Zweckbetrieb nach § 12 Abs. 2 Nr. 8 UStG, 19 % im wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb, dazu die Frage der Kleinunternehmerregelung. Wird das vermischt, haftet der Verein.
Rücklagen gebildet – und das Finanzamt verlangt die Auflösung.
Das Mittelverwendungsgebot zwingt zur zeitnahen Verwendung. Rücklagen sind nur im Rahmen des § 62 AO zulässig. Fehlt die Begründung, droht der Vorwurf der Mittelfehlverwendung.
Der Berater kennt Vereinsrecht nur aus dem Lehrbuch.
Zuwendungsbestätigungen, Übungsleiter- und Ehrenamtspauschale, Sponsoring vs. Spende, e. V. gegen gGmbH gegen Stiftung – Sie müssen Ihrem Berater erst erklären, wie Gemeinnützigkeit funktioniert.
Was sich für Sie ändert
Mehr Sicherheit. Klare Sphären. Mehr Zeit für Ihren Zweck.
Wir sind keine klassische Steuerberatung. Wir liefern, was Sie als Vorstand oder Geschäftsführung wirklich brauchen – Rechtssicherheit und Ergebnisse, nicht nur Aktenordner.
Gemeinnützigkeit dauerhaft abgesichert.
Wir prüfen Ihre Satzung gegen die Mustersatzung der Anlage 1 zu § 60 AO, überwachen die Mittelverwendung und sorgen für einen sauberen Freistellungsbescheid – die Grundlage für jeden Spendenabzug.
Vier Sphären, sauber getrennt.
Ideeller Bereich, Vermögensverwaltung, Zweckbetrieb und wirtschaftlicher Geschäftsbetrieb werden buchhalterisch klar abgegrenzt. Sie wissen jederzeit, welche Einnahme steuerfrei ist und welche nicht.
Umsatzsteuer rechtssicher aufgesetzt.
7 % für den Zweckbetrieb, 19 % im wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb, Kleinunternehmerregelung geprüft – ein sauberes Setup, das einer Prüfung standhält.
Keine Überraschungen in der Betriebsprüfung.
Wir dokumentieren Rücklagen nach § 62 AO, prüfen Sponsoring-Verträge und halten die 45.000-Euro-Grenze im Blick. Sie gehen vorbereitet in jede Prüfung.
Strategischer Sparringspartner.
Rechtsform e. V., gGmbH oder Stiftung, Ausgliederung des Geschäftsbetriebs, Übungsleiter- und Ehrenamtspauschale – wir denken mit, bevor das Finanzamt fragt.
Zeit, die in Ihren Zweck fließt.
Belege per App, Banking automatisiert, Zuwendungsbestätigungen sauber erfasst. Vorstand und Schatzmeister verbringen keine Wochenenden mehr mit Excel.

Persönlich von Karsten Guhr
Ein gemeinnütziger Verein scheitert selten an fehlendem Engagement. Er scheitert an einer Satzung, die dem Finanzamt nicht standhält, an vermischten Sphären und an Rücklagen, die niemand begründet hat. Die Aberkennung der Gemeinnützigkeit trifft rückwirkend – und zieht Spendern den Abzug unter den Füßen weg. Genau hier setzen wir an: Wir sichern Ihre Gemeinnützigkeit ab, damit Sie sich um Ihren Zweck kümmern können – nicht um § 55 AO.
Wir kennen Ihr Geschäft
Wir sprechen Gemeinnützigkeits-Sprache.
Ideeller Bereich, Vermögensverwaltung, Zweckbetrieb, wirtschaftlicher Geschäftsbetrieb, Freistellungsbescheid, Mittelverwendung, Zuwendungsbestätigung – wir wissen, wie eine gemeinnützige Organisation funktioniert. Deshalb verlieren Sie keine Zeit damit, das Gemeinnützigkeitsrecht erklären zu müssen.

- 01
Die vier Sphären
Ideeller Bereich, Vermögensverwaltung, Zweckbetrieb (§§ 65–68 AO) und steuerpflichtiger wirtschaftlicher Geschäftsbetrieb (§ 64 AO) – wir grenzen jede Einnahme korrekt zu und dokumentieren die Zuordnung.
- 02
45.000-Euro-Besteuerungsgrenze
Bis 45.000 € Einnahmen bleibt der wirtschaftliche Geschäftsbetrieb nach § 64 Abs. 3 AO körperschaft- und gewerbesteuerfrei. Wir überwachen die Grenze und planen Gestaltungen rechtzeitig.
- 03
Umsatzsteuer 7 % vs. 19 %
Ermäßigter Satz für Zweckbetriebe nach § 12 Abs. 2 Nr. 8 UStG, Regelsatz im wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb, Kleinunternehmerregelung nach § 19 UStG – wir ordnen jeden Umsatz korrekt ein.
- 04
Satzung & Freistellungsbescheid
Satzungsgemäße Zwecke nach §§ 52–54 AO, Anpassung an die Mustersatzung, turnusmäßiger Freistellungsbescheid – die Basis, ohne die kein Spendenabzug gültig ist.
- 05
Mittelverwendung & Rücklagen
Zeitnahe Mittelverwendung und zulässige Rücklagen nach § 62 AO (freie Rücklage, zweckgebundene und Wiederbeschaffungsrücklage) – korrekt gebildet und lückenlos dokumentiert.
- 06
Spenden & Zuwendungsbestätigungen
Rechtssichere Zuwendungsbestätigungen nach amtlichem Muster, Sachspenden, Aufwandsspenden und die Vertrauensschutz- und Haftungsregeln des § 10b EStG.
- 07
Sponsoring vs. Spende
Die entscheidende Abgrenzung: Sponsoring mit Gegenleistung landet oft im steuerpflichtigen Geschäftsbetrieb, die Spende bleibt im ideellen Bereich. Wir gestalten Verträge sauber.
- 08
Übungsleiter- & Ehrenamtspauschale
Steuerfreie Vergütungen nach § 3 Nr. 26 EStG (bis 3.000 €) und § 3 Nr. 26a EStG (bis 840 €) – korrekt eingesetzt für Trainer, Vorstand und ehrenamtlich Tätige.
Organisationsprofile
Wir kennen die Struktur Ihrer Organisation. Und halten jede Sphäre sauber.
Wir betreuen Vereine, Stiftungen und gGmbHs bundesweit und sehen jeden Monat echte Jahresrechnungen – nicht nur Jahresberichte. Wir wissen, welche Sphären in Ihrem Profil dominieren, wo die Risiken liegen und wie wir Ihre Gemeinnützigkeit dauerhaft absichern.
Typische Verteilung steuerfreier vs. steuerpflichtiger Sphären
- 70 – 90 % ideell/ZweckbetriebSport- & Freizeitverein (e. V.)Wirtschaftlicher Geschäftsbetrieb aus Gaststätte, Werbung, Festen · 45.000-€-Grenze im Blick
- 60 – 85 % ZweckbetriebSozialer & gemeinnütziger TrägerZweckbetriebe nach §§ 66–68 AO · 7 % USt · Abgrenzung zu steuerpflichtigen Leistungen entscheidend
- 80 – 95 % VermögensverwaltungStiftungErtrag aus Vermögensanlage · Mittelverwendungsgebot und Rücklagen nach § 62 AO im Fokus
- 50 – 80 % ZweckbetriebgGmbHHäufig hoher wirtschaftlicher Anteil · saubere Sphärentrennung und USt-Struktur sind Pflicht
So sichern und optimieren wir Ihre gemeinnützige Struktur – rechtssicher und prüfungsfest:
- Satzung prüfungsfest gestaltenAnpassung an die Mustersatzung (Anlage 1 zu § 60 AO): satzungsmäßige Zwecke, Selbstlosigkeit und Vermögensbindung so formuliert, dass der Freistellungsbescheid sicher ist.
- 45.000-Euro-Grenze steuernEinnahmen des wirtschaftlichen Geschäftsbetriebs überwachen und Aktivitäten so planen, dass die Freigrenze des § 64 Abs. 3 AO gehalten oder bewusst überschritten wird.
- Rücklagen nach § 62 AO nutzenFreie Rücklage, zweckgebundene und Wiederbeschaffungsrücklage korrekt bilden – so verwenden Sie Mittel planbar, ohne das Mittelverwendungsgebot zu verletzen.
- Ehrenamts- & Übungsleiterpauschale§ 3 Nr. 26 EStG (bis 3.000 €) und § 3 Nr. 26a EStG (bis 840 €) steuer- und sozialabgabenfrei einsetzen – für Trainer, Vorstand und ehrenamtlich Tätige.
- Zweckbetrieb statt wirtschaftlicher BetriebWo Aktivitäten als Zweckbetrieb nach §§ 65–68 AO einzuordnen sind, bleiben sie steuerbegünstigt und mit 7 % USt – wir sichern die Abgrenzung sauber ab.
- Rechtsform & AusgliederungUmfangreiche wirtschaftliche Geschäftsbetriebe in eine (g)GmbH ausgliedern, um die Gemeinnützigkeit des e. V. zu schützen – Rechtsformwahl e. V., gGmbH oder Stiftung im Vergleich.
Warum GUHR
Steuerberatung, die endlich mitdenkt.
Wir wollen nicht der nächste Berater sein, der „Belege bitte bis zum 10.“ schreibt. Wir wollen der Partner sein, der Ihre Gemeinnützigkeit sicherer, Ihre Struktur klarer und Ihre Arbeit planbarer macht.
Spezialisierung Gemeinnützigkeit
Zahlreiche Mandate aus Vereinen, Stiftungen und gGmbHs – wir kennen die typischen Fallstricke im Gemeinnützigkeitsrecht und die wirksamen Gestaltungshebel.
Bundesweit · digital
Komplett digital aufgesetzt. Ob München, Hamburg, Köln, Berlin oder Leipzig – wir betreuen Ihre Organisation genauso schnell wie einen Verein vor Ort.
Proaktiv statt reaktiv
Wir melden uns, bevor das Finanzamt fragt. Wir prüfen die Gemeinnützigkeit laufend – nicht erst, wenn der Freistellungsbescheid ausbleibt.
Persönlich, nicht anonym
Ein fester Ansprechpartner, der Ihre Satzung, Ihren Zweck und Ihre Zahlen kennt. Antworten in Stunden, nicht in Wochen.
Mehr als Steuerberatung
Ein Netzwerk gemeinnütziger Organisationen. Inklusive.
Mit GUHR werden Sie Teil eines Kreises, den Sie sonst nur auf Fachtagungen treffen. Vorstände und Geschäftsführungen, die offen über Mittelverwendung, Rücklagen, Förderungen und Governance sprechen – weil sie demselben Berater vertrauen.
Auszug aus unserem gemeinnützigen Mandantenkreis
Konkrete Mandanten nennen wir nur nach Freigabe. Im Erstgespräch zeigen wir Ihnen passende Cases aus Ihrer Nische.
Was das für Sie konkret heißt:
- 01
Vorstands-Round-Tables
Quartalsweise Treffen im kleinen Kreis – Themen wie Mittelverwendung, Rücklagenstrategie, Fördermittel und Governance. Auf Einladung, unter NDA.
- 02
Peer-Benchmarks
Wir spiegeln Ihre Kennzahlen anonymisiert gegen vergleichbare Organisationen Ihrer Größe und Ausrichtung. So sehen Sie, wo Sie wirklich stehen.
- 03
Warm-Empfehlungen
Sie suchen einen Fachanwalt für Vereinsrecht, einen Fördermittelberater oder einen Kooperationspartner? Wir verbinden Sie direkt – ohne Provisions-Geklingel.
Hauptsitz Berlin · Mandanten von Sylt bis Garmisch
Deutschlandweit · 100 % digital
Eine Kanzlei. Bundesweit verfügbar.
Ob Berlin, München oder ein Standort dazwischen: Wir betreuen Mandate vollständig digital – mit DATEV-Schnittstelle, signierten PDFs und Video-Sprechstunde. Kein Pendeln, keine Postwege, keine 90er-Jahre-Buchhaltung.
- 01
DATEV Unternehmen online
Belege, Bank, Lohn, Berichte – Sie arbeiten in der Standard-Oberfläche, die jeder Steuerberater spricht. Kein Vendor-Lock-in.
- 02
Video-Sprechstunde statt Termin vor Ort
Quartalsgespräch, Steuerstrategie, Holding-Check – per Video, mit Bildschirmfreigabe. Sie sparen den halben Tag.
- 03
Signierte PDFs & digitale Vollmachten
Steuererklärungen, Jahresabschluss, Verträge – signiert per qualifizierter E-Signatur. Anerkannt vom Finanzamt, in Minuten erledigt.
So arbeiten wir mit gemeinnützigen Organisationen
Vom Erstgespräch zur prüfungsfesten Gemeinnützigkeit.
In durchschnittlich 14 Tagen vom Wechsel-Entscheid bis zum laufenden digitalen Betrieb.
Erstgespräch & Gemeinnützigkeits-Check
30 Minuten. Wir prüfen Satzung, Sphärentrennung, Freistellungsbescheid und die größten Risiken – kostenfrei.
01
Onboarding in 14 Tagen
Wir übernehmen den Wechsel Ihres bisherigen Beraters, setzen DATEV ein und verbinden Banking, Lexoffice, sevdesk oder Ihre bestehende Vereinsbuchhaltung.
02
Laufende Betreuung
Sphärengetrennte Buchhaltung, Live-Zahlen im Dashboard, ein fester Ansprechpartner – und proaktive Hinweise, sobald wir Risiken für die Gemeinnützigkeit sehen.
03
Jahresgespräch & Strategie
Jahresrechnung, Steuererklärung für gemeinnützige Körperschaften und ein klarer Plan – inklusive Rücklagen-, Rechtsform- und Ausgliederungsfrage, nicht nur Zahlenrückblick.
04
FAQ
Antworten für Vorstände & Geschäftsführungen.
Was Sie uns vor dem Wechsel am häufigsten fragen.
Erstgespräch für Vereine & gemeinnützige Organisationen
Ob Ihre Gemeinnützigkeit einer Prüfung standhält – wir zeigen es Ihnen in 30 Minuten.
Sie schildern Ihre Struktur, wir benennen die konkreten Risiken und Hebel (Satzung, Sphärentrennung, 45.000-€-Grenze, Rücklagen, USt) und schicken innerhalb von 48 Stunden eine schriftliche Einschätzung. Bundesweit und kostenfrei.




