Branche · Künstler & Kreative
Steuerberatung für Künstler & Kreative, die frei arbeiten wollen.
Wir sind die Steuerberatung für freischaffende Künstler, Fotografen und Filmschaffende, Designer, Musiker und Autoren. Buchhaltung und Steuererklärung laufen zuverlässig – darüber hinaus sichern wir Ihren Freiberufler-Status, den ermäßigten Umsatzsteuersatz von 7 % und Ihre KSK-Pflicht und sind der Partner, der Ihre schwankenden Einkünfte wirklich versteht – bundesweit, digital und persönlich.
Bundesweit · 100 % digital
Spezialisiert auf Künstler & Kreative
Persönlicher Ansprechpartner
Erkennen Sie sich wieder?
Probleme, die Künstler und Kreative nur zu gut kennen.
Wir sprechen täglich mit Freischaffenden aus Fotografie, Film, Design, Musik und Text. Genau das hören wir immer wieder:
Ihre Einkünfte schwanken – die Vorauszahlungen nicht.
Ein starkes Jahr, dann ein schwaches – doch das Finanzamt setzt Vorauszahlungen auf den alten Zahlen fest. In schlechten Monaten fehlt genau das Geld, das längst ans Finanzamt ging.
Der Streit um Freiberufler oder Gewerbe.
Freiberuflich künstlerisch nach § 18 EStG oder doch gewerblich? Die Grenze entscheidet über Gewerbesteuer, IHK-Pflicht und Bilanzierung – und wird von Betriebsprüfern gern kassiert.
7 % oder 19 % Umsatzsteuer – niemand erklärt es.
Räumen Sie Urheberrechte ein, greifen oft nur 7 % (§ 12 Abs. 2 Nr. 7c UStG). Wird auf der Rechnung falsch 19 % ausgewiesen, verschenken Sie Marge oder riskieren eine Nachforderung.
Die KSK ist eine Blackbox.
Versicherungspflicht, jährliche Einkommensmeldung, KSK-Abgabe auf zugekaufte Kreativleistung – ein Fehler, und Ihr günstiger Versicherungsschutz oder eine saubere Abgabe steht auf dem Spiel.
Ausländische Auftritte kosten Sie doppelt.
Bei Gagen aus dem Ausland droht Quellensteuer, im Inland der Steuerabzug nach § 50a EStG bei ausländischen Künstlern. Ohne DBA-Kenntnis zahlen Sie an zwei Finanzämter.
Ihr Steuerberater versteht Ihr Werk nicht.
Verwertungsgesellschaften, Lizenzen, Nutzungsrechte, Stipendien, Preisgelder – Sie müssen Ihrem Berater erst erklären, wie ein Kreativ-Einkommen überhaupt entsteht.
Was sich für Sie ändert
Mehr Klarheit. Weniger Steuern. Mehr Zeit für Ihr Werk.
Wir sind keine klassische Steuerberatung. Wir liefern, was Sie als Freischaffende wirklich brauchen – Ergebnisse, nicht nur Aktenordner.
Vorauszahlungen, die zu Ihren Zahlen passen.
Wir steuern Ihre Einkommensteuer-Vorauszahlungen aktiv nach unten, sobald ein Jahr schwächer läuft (§ 37 EStG) – Ihre Liquidität bleibt bei Ihnen, nicht beim Finanzamt.
Freiberufler-Status – rechtssicher verteidigt.
Wir grenzen Ihre künstlerische Tätigkeit sauber gegen Gewerbe ab und dokumentieren sie so, dass die Betriebsprüfung standhält – keine Gewerbesteuer, keine böse Überraschung.
Der richtige Umsatzsteuersatz auf jeder Rechnung.
Wir klären, wann 7 % auf Urheberrechte greifen und wann 19 % gelten, und richten Ihre Rechnungsvorlagen darauf aus – korrekt ausgewiesen, keine Nachforderung.
Liquidität durch Ist-Versteuerung.
Mit der Ist-Versteuerung nach § 20 UStG führen Sie die Umsatzsteuer erst ab, wenn der Kunde zahlt – nicht schon bei Rechnungsstellung. Kein Vorschuss aus eigener Tasche.
KSK und Verwertungsgesellschaften im Griff.
Wir bereiten Ihre KSK-Einkommensmeldung vor, prüfen Ihre Abgabepflicht als Auftraggeber und verbuchen Ausschüttungen von VG Wort, GEMA oder VG Bild-Kunst korrekt.
Auslands-Gagen ohne Doppelbelastung.
Wir prüfen das jeweilige DBA, holen Quellensteuer zurück oder rechnen sie an und wickeln den Steuerabzug nach § 50a EStG sauber ab – ein Auftritt, eine Steuer.

Persönlich von Karsten Guhr
Kaum eine Gruppe zahlt so leicht zu viel Steuern wie Kreative – nicht aus Nachlässigkeit, sondern weil niemand ihr Modell versteht. Da wird 19 % statt 7 % ausgewiesen, die Ist-Versteuerung nicht genutzt, die KSK falsch gemeldet und in guten Jahren nichts für die schwachen zurückgelegt. Genau hier setzen wir an: Wir geben Ihnen die Struktur, in der Ihr Talent sich lohnt – statt beim Finanzamt zu versickern.
Wir kennen Ihr Geschäft
Wir sprechen Künstler-Sprache.
KSK-Abgabe, ermäßigter Umsatzsteuersatz auf Urheberrechte, Ist-Versteuerung, § 50a-Abzug, Verwertungsgesellschaften, Stipendien und Preisgelder – wir wissen, wie ein Kreativ-Einkommen tickt. Deshalb verlieren Sie keine Zeit damit, Ihr Werk erklären zu müssen.

- 01
Künstlersozialkasse (KSK)
Ihre Versicherungspflicht als Künstler und – falls Sie selbst Kreativleistung zukaufen – Ihre KSK-Abgabepflicht als Auftraggeber. Wir melden Einkommen korrekt und vermeiden Nachzahlungen.
- 02
Freiberuflich (§ 18) vs. gewerblich
Die künstlerische Tätigkeit nach § 18 EStG sauber gegen Gewerbe abgegrenzt – entscheidend für Gewerbesteuer, Bilanzierungspflicht und die EÜR.
- 03
7 % Umsatzsteuer auf Urheberrechte
Der ermäßigte Satz nach § 12 Abs. 2 Nr. 7c UStG bei Einräumung von Nutzungs- und Urheberrechten – korrekt abgegrenzt gegen die 19 % auf reine Dienstleistung.
- 04
Ist-Versteuerung § 20 UStG
Umsatzsteuer erst bei Zahlungseingang abführen statt bei Rechnungsstellung – der wichtigste Liquiditätshebel für Freischaffende mit langen Zahlungszielen.
- 05
Steuerabzug § 50a EStG & DBA
Bei Auslandsauftritten und ausländischen Künstlern: Steuerabzug nach § 50a EStG, Freistellung und Anrechnung über das Doppelbesteuerungsabkommen – ohne Doppelbelastung.
- 06
Verwertungsgesellschaften
Ausschüttungen von VG Wort, GEMA und VG Bild-Kunst korrekt als Einnahmen erfassen – umsatzsteuerlich und ertragsteuerlich sauber zugeordnet.
- 07
Schwankende Einkünfte steuern
Vorauszahlungen nach § 37 EStG aktiv anpassen und – wo möglich – Einkünfte über Jahre glätten, damit ein starkes Jahr Sie nicht in die Progression treibt.
- 08
Kleinunternehmer & Betriebsausgaben
Kleinunternehmerregelung nach § 19 UStG prüfen, Atelier, Studio und Equipment optimal absetzen – vom Kameraobjektiv bis zur Musiksoftware.
Branchen-Benchmarks
Wir kennen die Zahlen Ihrer Branche. Und holen mehr für Sie raus.
Wir betreuen über 50 Künstler und Kreative bundesweit und sehen jedes Jahr echte Zahlen – nicht Portfolios. Wir wissen, was in Ihrer Nische üblich ist, wie stark Gewinne schwanken und welche steuerlichen Spielräume Ihre Marge nach Steuern nach oben ziehen.
Typische Gewinnmarge (schwankend)
- 20 – 40 %Fotografie & FilmAuftragsgetrieben · hohe Equipment-Kosten · 7 % bei Bildlizenzen
- 35 – 55 %Design & IllustrationHonorar- und lizenzgetrieben · Nutzungsrechte als 7 %-Hebel
- 15 – 35 %Musik & BühneStark schwankend · GEMA/GVL · § 50a bei Auslandsgagen
- 40 – 60 %Schriftsteller & ContentGeringe Fixkosten · VG-Wort-Ausschüttungen · 7 % auf Honorare
So heben wir Ihre Marge nach Steuern – legal und ohne Bilanz-Akrobatik:
- Ist-Versteuerung § 20 UStGUmsatzsteuer erst bei Zahlungseingang abführen statt bei Rechnungsstellung – Sie legen dem Finanzamt keinen zinslosen Kredit mehr aus.
- 7 % statt 19 % UmsatzsteuerBei Einräumung von Urheberrechten (§ 12 Abs. 2 Nr. 7c UStG) den ermäßigten Satz korrekt nutzen – saubere Rechnung, mehr Marge, keine Nachforderung.
- Vorauszahlungen aktiv steuernEinkommensteuer-Vorauszahlungen nach § 37 EStG bei schwächeren Jahren rechtzeitig herabsetzen lassen – Ihre Liquidität bleibt planbar.
- Investitionsabzug (IAB) § 7gBis zu 50 % geplanter Investitionen vorab gewinnmindernd geltend machen – ideal für Kamera, Studio-Technik, Instrumente oder den nächsten Rechner.
- KSK-OptimierungKorrekte Einkommensmeldung sichert Ihren günstigen Versicherungsschutz; als Auftraggeber vermeiden wir überhöhte KSK-Abgaben auf zugekaufte Kreativleistung.
- Freiberufler-Status haltenSaubere Abgrenzung nach § 18 EStG spart die Gewerbesteuer komplett – bei guter Marge schnell ein vierstelliger Betrag pro Jahr.
Warum GUHR
Steuerberatung, die endlich mitdenkt.
Wir wollen nicht der nächste Berater sein, der „Belege bitte bis zum 10.“ schreibt. Wir wollen der Partner sein, der Ihre Kunst wirtschaftlich sicherer, profitabler und planbarer macht.
Spezialisierung Künstler & Kreative
Über 50 Kreativ-Mandate in den letzten Jahren – wir kennen KSK, § 50a, den 7-%-Satz und die typischen Steuerfallen der Branche.
Bundesweit · digital
Komplett digital aufgesetzt. Ob Berlin, Hamburg, Köln, München oder Leipzig – Belege und Auswertungen laufen ortsunabhängig, auch von der Tour oder vom Set.
Proaktiv statt reaktiv
Wir melden uns, bevor das Finanzamt fragt. Vorauszahlungen und Steuerstrategie fürs laufende Jahr – nicht fürs letzte.
Persönlich, nicht anonym
Ein fester Ansprechpartner, der Sie, Ihr Werk und Ihre Zahlen kennt. Antworten in Stunden, nicht in Wochen.
Mehr als Steuerberatung
Ein Netzwerk aus Künstlern und Kreativen. Inklusive.
Mit GUHR werden Sie Teil eines Mandantenkreises, den Sie sonst nur auf Vernissagen, Festivals und Messen treffen. Kreative, die offen über Honorare, Lizenzen, Förderungen und Wachstum sprechen – weil sie demselben Berater vertrauen.
Auszug aus unserem Künstler- & Kreativ-Mandantenkreis
Konkrete Mandanten nennen wir nur nach Freigabe. Im Erstgespräch zeigen wir Ihnen passende Cases aus Ihrer Nische.
Was das für Sie konkret heißt:
- 01
Kreativ-Round-Tables
Quartalsweise Treffen im kleinen Kreis – Themen wie Honorarkalkulation, Lizenzmodelle, Förderungen und Altersvorsorge für Freischaffende. Auf Einladung, unter NDA.
- 02
Peer-Benchmarks
Wir spiegeln Ihre Kennzahlen anonymisiert gegen vergleichbare Kreative Ihrer Disziplin und Größe. So sehen Sie, wo Sie mit Honorar und Marge wirklich stehen.
- 03
Warm-Empfehlungen
Sie suchen einen Anwalt für Urheberrecht, einen Agenturpartner oder eine Kooperation? Wir verbinden Sie direkt – ohne Provisions-Geklingel.
Hauptsitz Berlin · Mandanten von Sylt bis Garmisch
Deutschlandweit · 100 % digital
Eine Kanzlei. Bundesweit verfügbar.
Ob Berlin, München oder ein Standort dazwischen: Wir betreuen Mandate vollständig digital – mit DATEV-Schnittstelle, signierten PDFs und Video-Sprechstunde. Kein Pendeln, keine Postwege, keine 90er-Jahre-Buchhaltung.
- 01
DATEV Unternehmen online
Belege, Bank, Lohn, Berichte – Sie arbeiten in der Standard-Oberfläche, die jeder Steuerberater spricht. Kein Vendor-Lock-in.
- 02
Video-Sprechstunde statt Termin vor Ort
Quartalsgespräch, Steuerstrategie, Holding-Check – per Video, mit Bildschirmfreigabe. Sie sparen den halben Tag.
- 03
Signierte PDFs & digitale Vollmachten
Steuererklärungen, Jahresabschluss, Verträge – signiert per qualifizierter E-Signatur. Anerkannt vom Finanzamt, in Minuten erledigt.
So arbeiten wir mit Kreativen
Vom Erstgespräch zur sorgenfreien Buchhaltung.
In durchschnittlich 14 Tagen vom Wechsel-Entscheid bis zum laufenden digitalen Betrieb.
Erstgespräch & Status-Check
30 Minuten. Wir prüfen Freiberufler-Status, Umsatzsteuersatz, KSK und die größten Hebel – kostenfrei.
01
Onboarding in 14 Tagen
Wir übernehmen den Wechsel Ihres bisherigen Beraters, setzen DATEV ein und verbinden Banking, Lexoffice, sevdesk oder Ihre bestehende Buchhaltung.
02
Laufende Betreuung
Digitale EÜR, Umsatzsteuer-Voranmeldung, KSK-Meldung und ein fester Ansprechpartner – plus proaktive Hinweise, sobald wir Optimierungspotenzial sehen.
03
Jahresgespräch & Strategie
Steuererklärung, Vorauszahlungssteuerung und ein klarer Plan fürs nächste Jahr – inklusive Altersvorsorge und Rücklagen für schwache Monate.
04
FAQ
Antworten für Künstler und Kreative.
Was Sie uns vor dem Wechsel am häufigsten fragen.
Erstgespräch für Künstler & Kreative
Was Sie steuerlich verschenken – wir zeigen es Ihnen in 30 Minuten.
Sie schildern Ihr Setup, wir benennen die konkreten Hebel (Ist-Versteuerung, 7 % USt, KSK, § 50a bei Auslandsgagen, Vorauszahlungssteuerung) und schicken innerhalb von 48 Stunden ein schriftliches Angebot. Bundesweit und kostenfrei.




